WCCB-Skandal Anwalt für Ex-OB Dieckmann kostet 167.000 Euro

BONN · Diese Frage brannte Bernhard Wimmer schon lange auf den Nägeln: Was hat die Stadt bisher für die anwaltliche Vertretung der ehemaligen Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann im Zuge des WCCB-Ermittlungsverfahrens gezahlt? Das wollte der Vorsitzende der Fraktion des Bürger Bund Bonn (BBB) kürzlich im Stadtrat wissen.

Die Antwort hat die Stadt jetzt nachgereicht - in einer nichtöffentlichen Stellungnahme, die dem GA vorliegt. Demnach wurden für Dieckmanns anwaltliche Vertretung bis Dezember 2011 rund 167.000 Euro in Rechnung gestellt. Bezahlt hat die Stadt im Rahmen ihrer Rechtsschutzzusage 159.000 Euro.

Wie viel Honorar noch seit Beginn des Jahres bis zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Dieckmann im März gezahlt wurde, könne man derzeit noch nicht sagen. Aus der Stadtkasse werden noch die Anwaltskosten für weitere ehemalige und aktive städtische Mitarbeiter gezahlt, gegen die im Zuge des WCCB-Verfahrens ermittelt wird.

Laut Presseamt orientiert sich die Stadt bei der Gewährung des Rechtschutzes auf einen Runderlass des Landes NRW. Demnach werden die Zahlungen als Vorschuss oder zinsloses Darlehen geleistet. Im Fall eines Schuldspruchs müssten sie in vollem Umfang erstattet werden.

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