Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist "unfassbar"

Zur Glosse "Achtung: Flashmob" vom 10. April.

Es ist einfach unfassbar. Da gibt es den Bundestag mit 631 Abgeordneten, den Bundesrat mit 16 Ländervertretungen, und dann gibt es aber noch ein Grüppchen von acht rotgewandeten Juristen in Karlsruhe mit dem Namen Bundesverfassungsgericht, dessen in einem Hinterzimmer häufig nicht einmal einstimmig getroffene Entscheidungen als sakrosankt gelten und einfach hingenommen werden - Einspruch zwecklos.

Wir verdanken diesem Gericht zum Beispiel die Spartengewerkschaften, wo kleine Gewerkschaften ohne irgendwelche Rücksicht auf die volkswirtschaftlichen Schäden ganze Firmen, Flughäfen, Bahnverkehr usw. lahmlegen können, oder auch den Wegfall der Dreiprozenthürde bei der Wahl des Europaparlaments mit der Folge, dass dies jetzt auch für den Bundestag diskutiert wird - und jetzt wird auch noch der Flashmob sanktioniert.

Hier können Gewerkschaften ohne jede Vorwarnung Blitzaktionen veranlassen, bei denen die Mitarbeiter durch Kaufen von Centartikeln oder dem Stehenlassen gefüllter Einkaufstüten eine ganze Filiale lahmlegen und durch dieses Verhalten den betroffenen Firmen unverhältnismäßig große Schäden zufügen können - noch gar nicht zu sprechen von den Belästigungen der Kunden. Dies alles, um im Vorfeld von Verhandlungen ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe ist so ein verantwortungsloses Verhalten jetzt vom Grundgesetz gedeckt. Mal sehen, wie die Gewerkschaften diese neue Freiheit ausnutzen werden.

Hanspeter Gühne, Bonn

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