Streik der Lokführer verärgert Bahnkunden

Zum Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

 Menschen warten am Omnibusbahnhof in Hannover. Wegen des Streiks der GDL sind viele Bahnkunden auf Fernbusse umgestiegen.

Menschen warten am Omnibusbahnhof in Hannover. Wegen des Streiks der GDL sind viele Bahnkunden auf Fernbusse umgestiegen.

Foto: dpa

Als Bahnkunde bin ich hochgradig genervt und verärgert über die Streiks der GDL. Es kann nicht sein, dass die GDL unter konkurrierenden Gewerkschaften auf Kosten von Millionen Bahnkunden einen Tariffähigkeitsstreit gegenüber der Deutschen Bahn AG ausficht.

Dieser Streit hat keinerlei materielle Substanz; ein Streik der GDL zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Vertretungsinteressen ist weder rechtlich noch moralisch legitimiert. Die GDL hat mit Ihrem Streikaufruf jegliches Maß an gesamtgesellschaftlicher Verantwortung verloren.

Mobilität ist ein öffentliches Gut, auf das ich einen Anspruch habe. Nicht nur deshalb war öffentliche Mobilität in der Vergangenheit hoheitliche Aufgabe der Allgemeinheit, des Staates, was ich dem ehemaligen Reichsbahner eigentlich nicht erklären muss. Ich fordere Sie ultimativ auf, die Streiks der in der GDL organisierten Lokführer sofort zurückzunehmen, um den entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden und den Vertrauensschaden an der Deutschen Bahn AG gering zu halten.

Christof Kriege, Bonn

Liebe Lokführer, da seid ihr also der Verlockung erlegen, ganz Deutschland aus eher niedrigen Motiven so richtig zu knebeln. Bravo, Ziel erreicht. Ich fahre jetzt wieder Auto. Eure gelangweilten Ansagen morgens im Zug kann ich eh schon lange nicht mehr hören. Und die Straßenbahn ist am Morgen proppenvoll, weil da keiner auf die Idee kommt, Sonderzüge einzuschieben - wäre ja kreativ und kundenorientiert.

Also werde ich keine Monatskarten für Januar und Februar kaufen - ihr lasst mich da pro Monat immerhin 220 Euro blechen, und euer Service ist schon im Normalfall mies. Letzte Woche, RE 27 von Beuel nach Köln: Zwei Tage O.K. (also bis fünf Minuten zu spät), zwei Tage acht Minuten Verspätung, ein Tag 35 Minuten. Pünktlicher Service: null Prozent.

Liebe Lokführer, nein Danke. Also, wenn ihr dann demnächst im Flur auf dem Arbeitsamt auf euren Termin wartet, habt ihr es euch selbst zuzuschreiben, dass der Zug für euch abgefahren ist.

Bernhard Müller, Bonn

Bahnstreik hin und her, aber unsere Politik hat es doch so gewollt. Die Grundversorgung der Menschen und der Wirtschaft, also Bahn und Post, wurden privatisiert, und jetzt haben wir das Chaos. Theoretisch könnte der GDL-Streik auch mehrere Wochen andauern, kaum Personenverkehr, Güterverkehr überwiegend lahmgelegt, Arbeitnehmer könnten ihren Job verlieren,

Wirtschaftsunternehmen verlieren ihre Transportlogistik. Was wäre, wenn die Post-Arbeitnehmer genauso streiken würden? Warum auf die GDL schimpfen, nur weil die Politik versagt hat? Eine verbeamtete Bahn hat erstaunlicherweise immer funktioniert, und der Pünktlichkeitsgrad war weit über dem der heutigen DB. Bei der "alten Beamtenbahn" gab es Kurswagen, mit denen man seinen Urlaubsort ohne umsteigen erreichen konnte, seit der Privatisierung geht das auch noch. Aber mindestens zwei- bis dreimal umsteigen und der Voraus-Zug hat so viel Verspätung, dass der Anschluss-Zug bereits weg ist. Der Pünktlichkeitsgrad der alten, öffentlich betriebenen Bundesbahn war extrem hoch, der der privatisierten "Deutschen Bahn" ist extrem niedrig.

Bei der "alten Bahn" hat man wert auf das Reisen gelegt, bei der neuen Bahn ist man kein Reisender mehr, man wird nur noch transportiert, kaum noch Fensterplätze nach dem Motto "Wir sind so schnell, da will ja keiner mehr Landschaft sehen".

Mein Fazit: Bahn und Post dienen der Grundversorgung der Menschen und der Wirtschaft und hätten somit nie privatisiert werden dürfen. Warum klagen wir über die GDL, die hierfür Verantwortlichen der Privatisierung werden von den Medien leider bisher verschont. Die anderen sind leider nur Bauernopfer.

Werner Zink, Bonn

Die aus der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) abzuleitende Tarifautonomie gesteht den Tarifvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu, ihre tariflichen Auseinandersetzungen mit den Mitteln des Arbeitskampfes - Streik und Aussperrung - zu betreiben. Das Arbeitskampfrecht ist nicht gesetzlich geregelt, sondern seit Inkrafttreten des GG durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt worden.

In dem aktuellen zähen Streit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) geht es ganz offensichtlich nicht allein um prozentuale Erhöhungen für die Bahnbediensteten, sondern um die Verhandlungsführerschaft zweier konkurrierender Gewerkschaften, nämlich der GDL und der mitgliederstärkeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Anstatt dass beide Gewerkschaften versuchen, gemeinsam durch einen einheitlichen Tarifvertrag das Beste für ihre Mitglieder herauszuholen, erweckt die GDL zunehmend den Eindruck, es gehe ihr mit Hilfe des angekündigten 6. Streiks in dieser Verhandlungsrunde vorrangig darum, ihre Verhandlungen nicht nur auf die Interessen der Lokführer zu beschränken, sondern auf das übrige Zugpersonal auszudehnen, um die gewerkschaftliche Machtbasis zu erweitern. Letzteres Zugpersonal ist mehrheitlich jedoch bei der EVG organisiert.

In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, ob ein solcher unterschwelliger Versuch der GDL zur Durchsetzung einer Forderung mit dem Mittel des Streiks - zu Lasten Tausender Bahnreisender - noch verhältnismäßig und legitim ist?

Alfred Kruhl, Sankt Augustin

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