Sehr traurig und leider wahr

Zum Artikel "22-Jährige schickte 15-jährige auf den Strich", erschienen am 30. Juli

Da schickt eine 22-Jährige eine 15-Jährige auf den Bonner Straßenstrich und wird dafür zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Zusätzlich muss die verurteile Person während ihrer dreijährigen Bewährungszeit jeden Monat 100 Euro an ihr Opfer zahlen.

Von der Richterin Gerlinde Keller ist in der Urteilsbegründung der Satz zu hören und im General-Anzeiger dann in der Ausgabe vom 30. Juli zu lesen: "Das ist eine schwere Straftat, die Sie begangen haben."

Für eine schwere Straftat wird in diesem Staat ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten auf Bewährung ausgesprochen?

Wird bei solchen Urteilen auch nur ein Gedanke an die Opfer verschwendet? Ist das gerecht, oder kann in diesem Fall, wie auch in vielen anderen Fällen, überhaupt noch von Gerechtigkeit gesprochen werden?

Bei dieser Art Rechtsprechung stellen wir die Täter unter einen besonderen Schutz.

Sehr, sehr traurig und leider wahr.

Frank Schruff, Bonn

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