Schock folgt nach der Auszahlung

Zum Artikel "Gothaer für Pflicht zur Betriebsrente", erschienen am 4. November

Die Gothaer Versicherung empfiehlt Arbeitnehmern, Altersvorsorge zu betreiben. Eigentlich eine sehr gute Idee, nur mit der Empfehlung der "Direktversicherung" wird den Arbeitnehmern leider ein Bärendienst erwiesen.

Bei dieser Konstellation wendet der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes dafür auf, eine Kapital-Lebensversicherung abzuschließen, bei der jedoch der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungieren muss, auch wenn dieser keinen Cent zu der Versicherung beiträgt, sondern lediglich die Versicherungsbeiträge vom Gehalt einbehält und an die Versicherungsgesellschaft überweist.

Der Schock folgt dann bei der Auszahlung der Versicherungssumme an den ahnungslosen, gesetzlich (auch freiwillig bei den gesetzlichen Krankenkassen) versicherten Rentner: Die Krankenkasse, die vom Lebensversicherer über die Fälligkeit und Auszahlung der Lebensversicherungssumme informiert wurde, teilt die Summe durch 120 Monate und berechnet jetzt Monat für Monat zehn Jahre lang die vollen (nicht nur 50 Prozent) Krankenversicherungsbeiträge, also 15,5 Prozent zuzüglich 2,05 oder 2,3 Prozent Pflegeversicherung. Und das nicht nur den erwirtschafteten Zinsen, Überschussbeiträgen, sondern von der vollen Auszahlungssumme. Rendite adieu!

Also wenn schon Lebensversicherung, dann eine private abschließen und nicht über den Arbeitgeber, denn die privaten Lebensversicherungen werden bei Fälligkeit nicht krankenversicherungspflichtig. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

Monika Wichert, Bonn

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