Rückstauventile lösen das grundsätzliche Problem nicht

Zur Frage "Was können Hauseigentümer gegen Wassereinbruch tun?"

Die Stadt Köln übernimmt offensichtlich eine Vorreiterrolle und beabsichtigt, das Oberflächenwasser zur Versickerung zu bringen beziehungsweise auf Grünflächen zurückzuhalten. Gleichzeitig - so ist zu lesen - werden auch die Hauseigentümer zur Mitwirkung aufgefordert. Nun, bis dies alles in die Tat umgesetzt sein wird, fließt noch viel Wasser den Rhein runter beziehungsweise in die Kellerräume betroffener Wohngebiete. Auf die Frage, wie sich Hauseigentümer gegen den Wassereinbruch schützen können, verweisen die Experten in steter Regelmäßigkeit auf den Einbau von "Rückstauventilen".

Sicher - deren Einbau ist unerlässlich! Doch erlöst nicht das grundsätzliche Problem. Ebenso wenig hilft es der Problemlösung, wenn sich der Hauseigentümer durch zusätzlichen Versicherungsschutz gegen die Gefahren durch Rückstau absichert. Was geschieht, wenn im Falle von Stark- beziehungsweise Katastrophenregen dem Wasser durch die oben genannten Ventile das Eindringen in die Gebäude verwehrt wird? Es tritt aus den Kanalschächten und Straßeneinläufen heraus in weit größerer Intensität, als es derzeit bereits der Fall ist. Es überflutet die Verkehrsflächen, Vorgärten, Straßenbegleitgrün, und so weiter. Über Lichtschächte, Kellerfenster, "Betonnester", schlecht abgedichtete Mauerdurchbrüche und ähnliche Schwachstellen gelangt das Wasser letztlich doch noch in die Keller.

Der Ruf nach Obrigkeit, die das alles zum Besseren verändern soll, reicht alleine nicht aus! Die Rückhaltung/Versickerung des Oberflächenwassers muss dort - wo es technisch und wirtschaftlich möglich ist - bereits auf den Privatgrundstücken beginnen. Soll heißen: Jeder Hauseigentümer ist aufgefordert, im oben genannten Sinne eine Veränderung herbeizuführen.

Hans-Jürgen Jost, Bonn

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