Räumpflicht kann so nicht bleiben
Zum Artikel "Stadt erinnert Anwohner an Räumpflicht", erschienen am 6. Januar
Die dargestellte Schnee-Räumpflicht kann so nicht bleiben; sie ist völlig unrealistisch und macht jeden räumpflichtigen Anwohner unausweichlich zum "Straftäter". Es kann doch nicht im Ernst gefordert werden, dass man quasi ständig ("unverzüglich") räumen muss. Weder ein berufstätiger noch ein Mensch mit Altersbe-schwerden kann dem nachkommen. Er riskiert dann sehr hohe finanzielle Risiken, wenn tatsächlich jemand zu Schaden kommt.
Kein Räumdienst, den man ja ersatzweise beauftragen kann, wäre in der Lage, die geschilderte Verpflichtung zu übernehmen, weil die erforderliche Personalkapazität nicht vorgehalten werden kann.
Ist es nicht selbstverständlich so, dass jeder selbst aufpassen muss, dass er seine Schritte den verschneiten Gehwegverhältnissen anpasst? Sollte hier also Satzungsrecht korrekt dargestellt worden sein, sind diese Vor-schriften "unverzüglich" zu ändern, damit sie einhaltbar sind.
Dr. Gerd Eisenbeiß, Bonn