Mehrfache Steuererhöhungen

Zum Artikel "Rot-Grün unbeirrt: Höhere Grunderwerbsteuer", erschienen am 3. Dezember

Die geplante erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuer in NRW ist aus mehreren Gründen eine schlechte Entscheidung. Ich möchte auf einen Aspekt hinweisen, der bisher noch nicht zur Sprache gekommen ist.

Das Grunderwerbsteuergesetz 1983 wurde zu recht als Vorbild für andere Steuerreformen gefeiert. Die Streichung fast aller Ausnahmeregelungen bei gleichzeitiger Absenkung des Steuersatzes von sieben auf zwei Prozent machte das Grunderwerbsteuerrecht zugleich einfacher und gerechter.

Die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage hat - aus der Sicht des Staates - den Vorteil, dass das Drehen am Steuersatz mehr an Einnahmen bringt als bei einer schmalen Bemessungsgrundlage.

Doch was für den Fiskus ein Vorteil ist, ist für den Steuerzahler ein Nachteil. Wenn man mit ansehen musste und muss, wie die Länder seit 1983 den Steuersatz hochgetrieben haben und dass er inzwischen fast wieder bei sieben Prozent angekommen ist, so wird klar, warum das Aufkommen an Grunderwerbsteuer von 527 Millionen Euro in 1982 und 992 Millionen in 1983 auf 7389 Millionen Euro in 2013 gestiegen ist.

Die exorbitante Steigerung mag zum Teil auch an den gestiegenen Grundstückspreisen und Verkaufsfällen liegen. Der Löwenanteil der Steigerungen liegt aber an den erhöhten Steuersätzen. Deshalb kann man nur davor warnen, bei irgendwelchen künftigen Steuerreformen nach dem Muster der Grunderwerbsteuer vorzugehen.

Werner Klotz, Bonn

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