Kirchen sollen selbst bestimmen

Zum Kommentar "Kopftuch-Urteil - Überkommene Rechte" von Delphine Sachsenröder, erschienen am 25. September

Nein, nein, so wie in "normalen" Kleiderordnungen die Krawatte eine Rolle spielen kann, darf in kirchlichen Kleiderordnungen das Recht auf Kopftuch vernünftigerweise (noch) fehlen.

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht rangiert deutlich vor einem - wie auch immer gearteten - arbeitsrechtlichen Anspruch auf Religionsausübung im Krankenhaus, zumal er ausgerechnet bei der religiösen "Konkurrenz" durchgesetzt werden sollte.

Wolfgang Larmann, Swisttal

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