Kinder werden benachteiligt

Zum Artikel "Kopftuchverbot bestätigt" vom 13. November

Das Urteil erstaunt weniger als die Klagefreude der Eltern, denn auf der Homepage der Schule ist die Kleiderordnung bis zur Farbe der Schuhe detailliert geregelt. Familien, die sich dafür entscheiden, ist diese "vollkommene und ausnahmslos weltanschauliche Neutralität" das hohe Schulgeld wert.

Die Situation auf der rechten Rheinseite liegt anders: Es gibt zwei erzbischöfliche Gymnasien ohne städtische Alternative, bis auf einige Plätze, die die IGS verlost. Eine Klage Eltern auf Gleichstellung im Anmeldeverfahren an den erzbischöflichen Schulen wäre ebenso aussichtslos wie im Falle des Kopftuchverbotes. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass erzbischöfliche Schulen zu 90 Prozent aus Steuermitteln finanziert werden.

Die Macht liegt dennoch ungebrochen allein beim Erzbistum: Es werden zunächst acht beziehungsweise sieben katholische Kinder aufgenommen, bevor die Klassen mit zwei beziehungsweise drei Kindern anderer oder ohne Religionszugehörigkeit aufgefüllt werden.

Das tatsächliche Verhältnis in Bonn liegt bei vier zu sechs, da 37,7 Prozent der Bonner Bevölkerung Ende 2013 Katholiken waren. Benachteiligung im Anmeldeverfahren ist für nichtkatholische Kinder die Regel, der Gleichbehandlungsgrundsatz bleibt Makulatur.

Der Schulausschuss protegiert dieses System auch 2015 wieder mit einem vorgezogenen Anmeldeverfahren. Das evangelische Schulreferat unterstützt die vom Erzbistum geschaffene protestantische Minderheit mit einer halben Pfarrerstelle.

Mit den vielen rechtsrheinischen Neubaugebieten ist die Diskussion - wie und wo Kinder mit Hauptschul- und Gymnasialempfehlung wohnortnah beschult werden können - längst überfällig.

Die Busse und Bahnen sind morgens jetzt schon so voll, dass man entweder vor sieben Uhr fahren oder extreme Enge ertragen muss.

Ruth Breiholz, Bonn

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