Kein Widerspruch zum Sorgerecht

Reaktion auf zwei Leserbriefe zum Artikel "Beschneidung bleibt erlaubt", erschienen am 18. Dezember

Wolfgang Löhr und Otfried Klein sprechen sich gegen das "Beschneidungsgesetz" aus. Sie begründen ihre vehemente Ablehnung in erster Linie mit dem gefährdeten Wohl des Kindes, das infolge der Beschneidung an einem "erfüllten Sexualleben" gehindert ist? Woher wissen sie das? Ich bin gläubiger Protestant und selbst "beschnitten", kann mich aber nicht erinnern, dass mein Sexualleben nicht "erfüllt" ist oder war. Der Leser Wolfgang Löhr beklagt, dass die "Lobbygruppen" offenbar genug Druck ausgeübt hätten. Ob dieser Begriff glücklich gewählt ist, mögen andere beurteilen.

Ich bin erleichtert, dass die Bemühungen dieser Organisationen erfolgreich waren, denn so ist jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland besser möglich. Sollten wir nicht froh sein, dass insbesondere die jüdische Kultur, deren Beitrag zu unserer deutschen und europäischen Zivilisation unermesslich ist, sich in Deutschland und Europa entfalten kann?

Die beiden Verfasser der Leserbriefe sollten sich auch fragen, weshalb dieses Gesetz überhaupt notwendig war? Es gab einen Staatsanwalt und einen Richter, die das bekannte Urteil des Landgerichts Köln zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Beschneidung veranlassten. In diesem Urteil wird die Bedeutung der Religionsfreiheit nur gering beleuchtet. Im Übrigen vertritt die überwältigende Mehrheit der Rechtsexperten die Auffassung, dass die Beschneidung durchaus vom Sorgerecht der Eltern gedeckt sein kann.

Andreas Otto Kühne, Bonn

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