In einem Rechtsstaat nicht zu vertreten
Zum Artikel "Ein Riss geht durch die heilige Stadt", erschienen am 20. November
Die GA-Berichte zu Israel/Palästina, zum Beispiel zu den Synagogenmorden und den Folgen, werden immer realistischer. Das ist erfreulich. So etwas wie die Tatsache, dass - nach einem israelischen Menschenrechtsbericht - Israel inzwischen über 25 000 bewohnte palästinensische Häuser abgerissen hat, eine Insidern sehr bekannte Realität, lese ich zum ersten Mal im General-Anzeiger. Dazu gehört die Erwägung, was dies wohl bei den obdachlos gemachten Kindern und Jugendlichen in Zukunft bewirkt.
Sprachlich genauer wäre es, wenn in den Agenturberichten nicht von den abgerissenen Häusern der Attentäter, sondern von den Häusern ihrer Familien die Rede wäre. Was mit Kollektivstrafen gemeint ist, verstehen die älteren Deutschen besser unter der Bezeichnung "Sippenhaftung".
Peter Bingel, Königswinter
Es ist zunehmend festzustellen, dass in den Medien unliebsame Erscheinungen - je nach Verursacher - nicht mehr beim Namen genannt, sondern mit neutralisierenden - um nicht zu schreiben verharmlosenden - Formulierungen umschrieben werden. Die israelische Regierung lässt die Häuser der Familien palästinensischer Gewalttäter, von den israelischen Gerichten gebilligt, zerstören.
Dieses in einem Rechtsstaat nicht zu vertretende rücksichtslose Vorgehen gegen Angehörige der Täter wird in vorgenanntem Beitrag mit dem unbelasteten Begriff Kollektivstrafe umschrieben. Tatsächlich handelt es ich um eine nach dem Ende des sogenannten Dritten Reiches auf Dauer überwunden geglaubte Sippenhaft.
Hans-Joachim John, Meckenheim