Im Grundgesetz verbrieft

Zum Artikel "Merkel: Demo-Verbot ist Ausnahme", erschienen am 20. Januar

Man kann sich nur wundern, mit welcher Gelassenheit und Begründung mittlerweile eine Demonstration in unserem Land abgesagt werden kann. Fest steht, bei Abwägung aller Bedrohungspotenziale, wenn es sie überhaupt jemals gegeben haben mag: Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht und in unserem Grundgesetz verbrieft. Ein hohes Gut also, das zukünftig je nach politischer Gemengelage variabel oder gar beliebig gestaltet werden kann?

Da lässt sicher eine Stelle aus der Tragödie "Hamlet" grüßen: Wehret den Anfängen. Die Bedrohung durch Dschihadisten wird für das Demo-Verbot ins Feld geführt. Oder anders ausgedrückt: Mit der von einigen Politikern geschürten Angst soll die Vorratsdatenspeicherung begründet und in ein Gesetz gegossen werden.

Ist nicht auch mit der Angst der Menschen im Jahr 1968 das Konstrukt Notstandsgesetzgebung entstanden? Nein, eine funktionierende Gesellschaft hält selbstbewusst die nichtssagende Pegida-Bewegung aus.

Günther Montag, Bonn

Vor 50 Jahren genossen dieselben Freiheitsrechte wie heute eine höhere Wertschätzung in der Gesellschaft. Die zeitliche Nähe zu Kaiserreich und NS-Diktatur sensibilisierte die Massen und hätte einen Spuk wie die NSA zum Teufel gejagt.

Sind wir mittlerweile schon zu satt geworden an Demokratie und Wohlstand und sehen unsere Werte alleine vom Islam bedroht?

Thomas Möller, Bonn-Holzlar

Es ist ein großes Glück, dass der Anschlag auf Pegida vereitelt wurde. Aber man stelle sich einmal vor, dass er gelungen wäre. Dann könnten wir wohl nicht mehr gegen Pegida demonstrieren und uns querstellen, denn ihre Befürchtungen wären an ihr selber realisiert worden. Aber können wir es jetzt noch nach wie vor?

Hermann Bauer, Bornheim

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