Gefährdung nicht ersichtlich

Zum Artikel "Stadt erlaubt Parken in Sperrzone" vom 17. November

Manche Sachen machen einfach Sinn. Hierzu gehört auch besagte Sperrfläche, die missbräuchlich einem Lieferdienst benutzt wurde. Bei dieser Sperrfläche geht es nicht darum, dass der Bus schwerer um die Kurve fahren kann, sondern sie dient dem Schutz der Fußgänger, die dort den Überweg nutzen wollen.

Warum die Stadt Bonn da einem Lieferdienst die Gefährdung von schwächeren Verkehrsteilnehmer gestattet, ist mir nicht ersichtlich. Sollen wir abwarten, was die Bußgeldstelle sagt, wenn dort ein Kind angefahren wurde, weil der Autofahrer es nicht sehen konnte, oder doch lieber konsequent das verbotswidrige Halten/Parken dort verfolgen?

Jörn-Volker Spree, Bonn

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