Fragwürdige Lärmgrenze

Zur Bierbörse und zu einem Leserbrief

Leserbriefschreiberin Frau Tillmann freut sich, dass die Musikdarbietungen der letzten Bierbörse wohltuend heruntergeregelt waren und somit von ihr nicht als störend empfunden wurden. So weit, so gut. Wenn sie dann aber "knapp 50 Dezibel (dB)" beim letzten Technokonzert als sehr unangenehm beschreibt, frage ich mich, wie das weitergehen soll.

Was tut sie beim nächsten Regen, oder wenn der Kühlschrank brummt (jeweils 50 dB), oder bei einem normalen Gespräch zwischen zwei Menschen (55 dB), bei Vogelgezwitscher (bis 80 dB), beim Reifengeräusch vorbeifahrender Autos (67-71 dB), oder wenn es mal ein Symphoniekonzert gibt (110 dB)? Vielleicht das Ordnungsamt rufen?

John LeCarré hat es in den 1960er Jahren schon ganz gut beschrieben, ich verkneif mir das Zitat, mit dem er Bonn belegt hat.

Wir sind auf dem besten Weg zurück in die 1950er und 1960er Jahren in ihrer ödesten Ausprägung, was zumindest die Musikkultur und Freizeit betrifft. Bonner Sommer tot, Museumsplatz tot, Klangwelle tot, Rheinkultur tot, Kunst!Rasen noch nicht ganz tot.

Die Dezibel-Listen verweisen auf ihr Recht auf eine "verdiente Ruhe". Was ist das eigentlich und wo wird diese Formulierung wohl am häufigsten verwendet?

Henning Behr, Bonn

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