Ermittlungen und Unschuldsvermutung

Zu Florian Ludwigs Kommentar "Der Fall Edathy - Nicht von dieser Welt" vom 17. März

 Der Innenausschuss (im Bild die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz von Bündnis 90/Die Grünen) beschäftigte sich am 12. März mit der Frage der Weitergabe von Informationen über den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy.

Der Innenausschuss (im Bild die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz von Bündnis 90/Die Grünen) beschäftigte sich am 12. März mit der Frage der Weitergabe von Informationen über den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy.

Foto: dpa

Einspruch, verehrter Herr Florian Ludwig! Nein, es ist nicht gut so, wie Sie es beschrieben haben. Natürlich hat Herr Edathy das Recht, sich zu wehren gegen alle Verletzungen der rechtsstaatlichen Prinzipien durch Untersuchungsbehörden, gegen die Hetze gegen ihn als angeblichen Kinderschänder in einem Teil der Presse und auch gegen das unsolidarische Verhalten der SPD-Parteigrößen. Nicht gegen staatsanwaltliche Ermittlungen, die den Verdacht auf Besitz kinderpornografischer Filme und Bilder klären, also bestätigen oder ausschließen sollen.

Dass diese Ermittlungen aber öffentlich und der Presse gesteckt werden, ist ein Skandal. Ich finde es auch skandalös, wie schnell die SPD-Spitze Herrn Edathy fallen ließ, entweder aus Gründen persönlicher Konkurrenz (viele Niedersachsen in dieser Spitze) oder aus populistischen Gründen. Ich sehe noch die Ministerin Schwesig in einer Talkshow undifferenziert vom Schutz der Schwächsten faseln, statt in aller Öffentlichkeit die Unschuldsvermutung gegenüber Herrn Edathy zu verteidigen. Mir scheint, Herr Edathy wurde aus ganz anderen Gründen fallengelassen, wie übrigens auch Minister Friedrichs, der damals das einzig Richtige und Kluge getan hat. Zur Klarstellung: Mir ist bewusst, dass Bilder und Filme nackter Kinder eine gefährliche Nähe zur Kinderpornografie haben können; sie müssen es aber nicht.

Herr Edathy hat auch recht, wenn er auf viele Kunstwerke verweist - ob in Museen, Galerien oder Schlossparks -, die viele Menschen sich gerne, wenn auch verstohlen, anschauen. Es könnte sich durchaus herausstellen, und im jetzigen Zeitpunkt sieht es so aus, dass Herr Edathy gegen keinerlei Gesetze verstoßen und man ihn völlig zu Unrecht aus dem politischen Leben entfernt hat. Dabei hat er als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses gezeigt, dass er ein sehr engagierter und kompetenter Abgeordneter des Bundestages ist/war; schade!

Ich werde im Übrigen den Verdacht nicht los, dass der Umgang mit ihm mit seiner engagierten Arbeit in ebendiesem Ausschuss zu tun hat; wem in den Verfassungsschutz- oder Kriminalämtern ist er da zu sehr in die Quere gekommen?

Roland Schildhauer, Niederkassel

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