Einsparung eine Milchmädchenrechnung?

Staubsauger dürfen nach einer EU-Verordnung ab September nur noch eine Leistung von maximal 1600 Watt haben, ab 2017 nur noch maximal 900 Watt

 Weniger Leistung beim Staubsauger heißt nicht automatisch weniger Saugkraft: Entscheidend ist, wie der Strom in Leistung übertragen wird. Geräte mit niedrigeren Wattzahlen sparen Strom.

Weniger Leistung beim Staubsauger heißt nicht automatisch weniger Saugkraft: Entscheidend ist, wie der Strom in Leistung übertragen wird. Geräte mit niedrigeren Wattzahlen sparen Strom.

Foto: dpa

Mit großem Hallo wird die neue EU-Richtlinie über Staubsauger mit geringer Wattstärke verkündet. In der Berichterstattung ist sogar zu lesen, wie viele Kraftwerke eingespart werden können. Das ist eine reine Milchmädchenrechnung. Staubsauger werden im Allgemeinen tagsüber benutzt, wenn wir wegen des hohen Ausbaus an Solarzellen Strom im Überfluss haben. Ob man ein Kraftwerk einsparen kann, richtet sich aber allein danach, wie viel Strom abends nach Sonnenuntergang verbraucht wird, und infolge unserer Lebensgewohnheiten liegt die Spitze des Stromverbrauchs immer noch am Abend in den Wintermonaten.

Dann müssen die Kraftwerke laufen. Die Staubsaugerrichtlinie bringt also gar nichts. Bei den Energiesparlampen sieht es etwas anders aus, die brennen schließlich abends in der Zeit des insgesamt hohen Stromverbrauchs.

Leider haben wir immer noch nicht gelernt, dass es beim Stromsparen nicht auf die Menge als solche ankommt, egal wann der Verbrauch stattfindet, sondern dass die notwendige Kapazität an Kraftwerken in der Zeit des Spitzenverbrauchs die entscheidende Größe ist. Neu ist die Erkenntnis, dass es auf die Kapazität für den Spitzenverbrauch ankommt, keineswegs. Ich habe bereits 1982 bei der Kreisverwaltung in Siegburg einen Kapazität orientierten Stromtarif mit dem RWE ausgehandelt, wonach der Preis sich reduziert, wenn die Verbrauchsspitze gekappt wird.

Günter Brahm, Sankt Augustin

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