Eine überfällige Klarstellung im Gesetzentwurf

Zum Artikel "In vier Wochen zum Facharzt" vom 10. Oktober

Erfreulich ist endlich die verspätete Klarstellung, dass die im Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehenen Termin- Servicestellen in der Regel nur bei Vorliegen einer (hausärztlichen) Überweisung zu einem Facharzt (außer Augen-, Frauen- und Kinderarzt) tätig werden sollen.

Diese Klarstellung war überfällig, gingen doch weite Bevölkerungskreise aufgrund monatelanger Berichterstattung davon aus, dass ein Anruf ihrerseits bei einem Facharzt ohne Überweisung zu einem baldigen Termin führen müsste. Zu beachten ist: Das lang-jährig verkündete politische Ziel, den Hausarzt als Lotsen im Gesundheitswesen zu stärken, wird hier wenigstens ein Stück weit realisiert.

Sollte ein kurzfristiger Termin bei einem niedergelassenen Facharzt nicht möglich sein, so "hat die Servicestelle einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anzubieten". Aber: Zugelassene Krankenhäuser gibt es nicht. Es gibt nur in einzelnen Krankenhäusern einige wenige für ganz bestimmte Behandlungen ermächtigte Ärzte. Dafür gibt es bei den Kassenärztlichen Vereinigungen höchst komplizierte Genehmigungsverfahren, wo unter anderem Bedarf und spezielle Behandlungsnotwendigkeiten nachgewiesen werden müssen. Genehmigt wird dann im Ausnahmefall auf entsprechenden Antrag eventuell auch das Recht des Arztes, spezielle Untersuchungen und Therapien sowie gegebenenfalls Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Kassen verordnen zu dürfen.

Diese Verfahrensweise ist ja im Zeitalter der gegenwärtigen Budgetierung nur logisch. Es geht ja gerade darum, die Menge der ärztlichen und pharmazeutischen Leistungen zu begrenzen, wobei jeder Arzt auch noch darauf zu achten hat, dass er sein Einzelbudget nicht überschreitet. Im Ergebnis wird der Gang zum Facharzt im Krankenhaus folglich in aller Regel nicht funktionieren. Der Arzt ist im Zweifel nicht ermächtigt, in dem vom Patienten gewünschten Umfang tätig zu werden. Auch ist mir als langjähriger Hausärztin kein Fall bekannt, in dem einer meiner Patienten auf meine Überweisung hin (und gegebenenfalls telefonischer Nachfrage beim Facharztkollegen) keinen zeitnahen Termin bekommen hätte!

Dr. med. Ulrike Schalaster, Meckenheim

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort