Eine Abgabe wie keine andere

Reaktion auf den Leserbrief "Befreiung von der Gebühr ist möglich" zum Thema Rundfunkbeitrag, erschienen am 20. Dezember

Es stimmt, dass der genannte Personenkreis (Bewohner vollstationärer Pflege) sich von dem vollen Rundfunkbeitrag befreien lassen kann, und das ist auch gut so. Es stimmt auch, dass nicht immer und überall Einzelfallgerechtigkeit existiert. Auch das ist nicht zu ändern, sonst müsste es zu jedem Gesetz zig Variationen mit unterschiedlichen Anwendungen geben.

Es stimmt aber nicht, dass Menschen Abgaben für Leistungen bezahlen müssen, die sie nicht in Anspruch nehmen. Die Rundfunkgebührenpflicht ist eine einzigartige, nicht nachvollziehbare, ungerechtfertigte Zwangsabgabe, die keinerlei Analogien kennt. Wir zahlen nämlich nur für Leistungen, die wir - zumindest potenziell wie die Krankenversicherung - auch in Anspruch nehmen; beispielsweise die Kfz-Versicherung nur dann, wenn wir auch ein Auto haben. Selbst wenn man davon ausgeht, dass fast jeder über ein Fernsehgerät verfügt, ist damit nicht klar, dass auch jeder öffentlich-rechtliche Sender konsumiert.

Christa Klein, Bonn

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