Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht

Zum Ausreisestopp für Dschihadisten durch Entzug des Personalausweises

Man verstehe mich bitte nicht falsch: Es geht nicht um den Sonderfall der gewaltbereiten Dschihadisten. Und ich verstehe auch, dass unser Staat nicht der Steigbügelhalter potenzieller Verbrecher sein will. Aber für mich gehört die Freizügigkeit zu den elementarsten Grundrechten.

Ich habe mich immer über Überheblichkeit der DDR-Oberen aufgeregt, wenn sie ihre Bürger nicht ausreisen ließen. Um sie dann, wenn sie es doch versuchten, wegen Republikflucht einzubuchten.

Ich kann verstehen, dass ein Staat nicht jeden "hereinlassen" will. Aber ein absolutes Kriterium der Freiheit ist, jeden "gehen zu lassen". Und zwar wohin auch immer er will.

Besteht sonst nicht irgendwann die Gefahr, dass man auch nicht in einen - von der Obrigkeit so definierten - "Schurken"-Staat (Nordkorea, Iran usw.) reisen darf?

Dr. Helmuth Herterich, Sankt Augustin

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