Berechtigter Protest

Zum Artikel "Kopftuchverbot" vom 26. September

Die Ablehnung der Muslimin als Krankenschwester ist nach dem deutschen Kirchenrecht rechtens. Nach Aussage des ZMD-Vorsitzenden war die Frau schon viele Jahre angestellt, aber wahrscheinlich ohne Kopftuch. Es wäre doch interessant zu erfahren, warum diese Frau jetzt ihre weitere Anstellung mit Kopftuch vor Gericht erzwingen will.

Es ist doch wunderbar zu sehen, dass bei uns bestehende Gesetze noch Geltung haben. Eine Alternative wäre die Anstellung bei einem kommunalen oder städtischen Krankenhaus gewesen. Wirklich interessant, wie schnell sich die Gesinnung dieser Frau geändert hat. Der Protest von Herrn Mazyek konnte nicht ausbleiben. Die christlichen Arbeitgeber in Deutschland sollten sich gegen diese Tendenzen einer islamischen Beeinflussung unseres Rechtssystems - davon können die Muslime nur träumen - vehement wehren.

Holger Köster, Bonn

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