"Annegret Kramp-Karrenbauer zeigt Zivilcourage"

Zum Thema Homo-Ehe und zu den Äußerungen der saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) dazu

 Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat mit ihren Äußerungen zur Homo-Ehe Empörung ausgelöst, findet aber auch Zustimmung. FOTO: DPA

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat mit ihren Äußerungen zur Homo-Ehe Empörung ausgelöst, findet aber auch Zustimmung. FOTO: DPA

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Es gehört heute schon wieder eine Portion Mut dazu, als Christin eine vom Zeitgeist abweichende Meinung öffentlich zu äußern. Die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer hat diese Zivilcourage (CDU) und wird vom verpflichtenden Geist des Grundgesetzes (GG) voll unterstützt.

Die Ministerpräsidentin sagt lediglich in Bezug auf das GG, dass die bisher in Deutschland klare Definition der Ehe "als Gemeinschaft von Mann und Frau" zugunsten einer "verantwortlichen Partnerschaft zweier erwachsender Menschen geöffnet" wird, das heißt gleichberechtigt nebeneinander bestehen soll.

Sie befürchtet mit dieser Öffnung Präzedenzfälle von Partnerschaften, die als Risikoehen (zu nahe Verwandtschaft) nachgewiesen sind oder aber als Polygamie die kulturhistorische Einehe aushebeln wollen.

Auch diese Befürchtungen sind als Meinungsfreiheit vom GG abgedeckt und daher legitim. Sie als "Entgleisung" zu diffamieren, passt zwar in die Dogmatik des "Zeitgeistes" vieler Bürger und wird politisch als Stimmenfang instrumentalisiert.

Eine Entschuldigung von Kramp-Karrenbauer zu fordern, ist absurd. Auch den politischen Druck auf die Kanzlerin so zu verstärken, dass sie mit Blick auf die nächste Wahl weichgeklopft wird, diese Absicht der "Rattenfänger" ist zu erkennen. Was bleibt, ist die Hoffnung, dass die Vernunft obsiegt.

Karl Hatwig, Bad Neuenahr

Wer sich über die Sorgen der Ministerpräsidentin des Saarlandes empört oder lustig macht, sollte sich wenigstens nachträglich schlau machen, wie die Eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich geregelt ist.

Zunächst einmal ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft kein "Privileg" von Homosexuellen und Lesben, denn die sexuelle Orientierung ist insoweit ohne Bedeutung. Es können sich also auch heterosexuelle Männer oder Frauen "verpartnern", wenn sie sich davon zum Beispiel Vorteile steuerrechtlicher Art versprechen (Splitting). Auch (relativ nah) verwandte Personen können die Partnerschaft eingehen, denn nur die in gerader Linie Verwandten sind ausgeschlossen. "Onkel und Neffe" - geht, "Tante und Nichte" - geht auch. Da kann man schon fragen, warum nicht auch "Onkel und Nichte" oder "Tante und Neffe" gehen sollte.

Wenn ein Mann und eine Frau, auch mit eigenen Kindern, "ohne Trauschein", also unverheiratet zusammenleben, könnte sich jeder von ihnen mit einem anderen Mann/einer anderen Frau verpartnern, denn nur eine Heirat oder eine bestehende Eingetragene Partnerschaft stünden dem entgegen.

Engelbert Göttke, Meckenheim

Es ist Unfug, gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. Dann müsste auch die Gemeinschaft von Mutter und Tochter (oder auch andere Gemeinschaften wie zum Beispiel zwischen Nachbarn), in der die Tochter für die Mutter sorgt und ihr verspricht, ihr in guten und in schlechten Zeiten beizustehen, der Ehe gleichgestellt werden.

Mit der Folge von staatlichem Schutz und finanzieller Förderung bis hin zum Ehegattensplitting. Sie hätten aber doch keine sexuelle Beziehung? Ja, ist die Sexualität etwa ein Grund für finanzielle Förderung durch den Staat?

Heidrun Hilgers, Bonn

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