Angeklagte sind hoch verdiente städtische Beamte

Zu den Berichten über die Einstellung des Strafverfahrens im WCCB-Prozess gegen Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler, zur Übernahme der Anwaltskosten der beiden Angeklagten durch die Stadt Bonn sowie zu Leserbriefen dazu

Ich frage mich seit Jahren, wer ein Interesse gehabt hat, den "Buchhalter" Arno Hübner und die nicht minder korrekte Frau Eva-Maria Zwiebler vor den Kadi zu zerren. Beide waren Weisungsempfänger, und vom Charakter her keine "operative Typen".

Die Blindheit und die Taubheit der Weisungsgeber haben das Ansehen der beiden Beschuldigten massiv beschädigt und darüber hinaus die Steuerzahler sehr viel Geld gekostet. Es ist schon erstaunlich, wie viel Mehltau und wie wenig politischer Mainstream in dieser Stadt herrscht.

Das Desaster um das Bonner Weltkongresszentrum (WCCB) findet jetzt seine Fortsetzung in der Absage der Deutschen Post DHL Group im Hinblick auf die Finanzspritze für eine Festspielhaus-Fatamorgana.

Eckhard W. Stürzbecher, Bonn

Es ist für mich erschreckend, wie manche Leser auf die Kostenübernahme der Anwaltskosten für Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler reagieren. Erschreckend deshalb, weil die zahlreichen Verfasser, die sich gegen die Kostenübernahme durch die Stadt Bonn aussprechen, sich offensichtlich nicht im Klaren darüber sind, was für einen Unsinn sie aus einem offensichtlichen Bauchgefühl heraus von sich lassen.

Zur Erinnerung: Hier werden zwei hoch verdiente städtische Beamte mit einem jahrelangen Ermittlungsverfahren und einer Anklage vor dem Landgericht Bonn überzogen.

Die Folge dürfte wohl jedem mehr oder weniger klar sein: Zerstörung jeder bisherigen Lebensplanung, stigmatisiert in der Öffentlichkeit über Jahre als Gauner, erhebliche gesundheitliche Folgen, von denen sich die beiden wohl so schnell nach dem jahrelangen Druck nicht erholen dürften und dann im Ergebnis die klare Feststellung eines unabhängigen Gerichtes: keinerlei Ansatz für den Vorwurf des Betruges und mit höchster Wahrscheinlichkeit auch keine Grundlage für den Vorwurf der Untreue. Kurzum: Die beiden Angeklagten sind zu Unrecht angeklagt worden und unschuldig.

Sie sind auch auf der Grundlage unserer Verfassung unschuldig, wenn sie der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zustimmen, um weitere jahrelange Prozesse und das Vorführen in der Öffentlichkeit zu vermeiden und diese enorme Belastung zu Ende bringen wollen.

Wilfried Gatzweiler, Bonn

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