Änderung der Landesverfassung

Zum Kommentar "Bildung in NRW - Angemessener Schritt" von Wilfried Goebels, erschienen am 14. März

Dem Tenor des Kommentars ist zuzustimmen: Es ist erfreulich, dass die Kirchen in Nordrhein-Westfalen in Sachen staatliche Bekenntnisschulen endlich nicht mehr die Augen vor der gesellschaftlichen Realität verschließen. Es stößt allerdings beileibe nicht nur in "konfessionslosen Kreisen" auf Verwunderung, dass in vollständig staatlich finanzierten Schulen in kommunaler Trägerschaft das Grundgesetz nur eingeschränkt Geltung hat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass noch im 21. Jahrhundert an fast einem Drittel aller Grundschulen in NRW das Bekenntnis und die Religion von Schülern eine Rolle für deren Aufnahme spielen.

Dass Kinder vielfach gegen den Willen ihrer Eltern evangelischen oder katholischen bekenntnisorientierten Religionsunterricht und Gottesdienste besuchen müssen, weil sie keine weiten Schulwege in Kauf nehmen wollen. Dass nicht-katholische Lehrkräfte landesweit erheblich schlechtere Anstellungschancen haben und an 874 öffentlichen Grundschulen keinerlei Chance auf Leitungspositionen. Das Antidiskriminierungsgesetz gilt für sie nicht. In einer bunter und säkularer gewordenen Gesellschaft leiden auch Religionsangehörige vielfach unter den immer noch geltenden Regelungen.

Eine Absenkung des Umwandlungsquorums ist zu begrüßen. Konsequenter wäre jedoch eine Änderung der Landesverfassung und die Abschaffung dieses überkommenen Konstrukts. Es geht nicht an, dass der Staat Einrichtungen betreibt, an denen Schüler und Lehrkräfte aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder Konfessionslosigkeit benachteiligt werden.

Max Ehlers, Bonn

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