Ablehnung widerspricht der Rechtsprechung

Zum Artikel "Kein Nachtflugverbot in Köln/Bonn" vom 14. Februar

 Flieger dürfen in Köln/Bonn auch in Zukunft nachts starten und landen.

Flieger dürfen in Köln/Bonn auch in Zukunft nachts starten und landen.

Foto: dpa

Von einem bayrischen CSU-Verkehrsminister war wohl nichts anderes zu erwarten: Schon dessen Vorgänger Ramsauer hatte in seiner Kritik am ersten NRW-Antrag (auf ein Passagierflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr) ein mehr als seltsames Rechtsverständnis offenbart, da seine Argumentation weder rechtlich noch sachlich stimmte.

Weder entsprach die ministerielle Ablehnung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Betriebsbeschränkungen, noch geltendem Recht, denn Teilwiderrufe luftverkehrsrechtlicher Genehmigungen (und um genau diese geht es beim angestrebten Passagierflugverbot) sind nach Paragraf 6 Luftverkehrsgesetz ausdrücklich zugelassen und wurden von der deutschen Rechtsprechung mehrfach akzeptiert.

Dass jetzt auch Dobrindt die real existierende Rechtslage nicht als solche anerkennt und zudem den mehrfach erklärten Willen des NRW-Landesparlaments schlicht und einfach ignoriert, und damit die hiesigen Fluglärmbetroffenen einmal mehr um eine von der Landesregierung schon 1997 versprochene, nachtfluglärmreduzierende Maßnahme betrügt, zeigt wie lobbyorientiert ein Bundesverkehrsminister agieren kann.

Helmut Schumacher, Hennef

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort