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Von Ayla Jacob
Bonn. Wer mit seinem Auto schon mal einen Trip nach Holland unternommen und dort seinen Wagen falsch abgestellt hat, dem dürfte sie bekannt sein: die sogenannte Parkkralle. Um den Reifen gelegt hindert die Kralle - bestehend aus zwei Keilen und einem Haken - den Falschparker am weiterfahren - bis das Knöllchen bezahlt worden ist.
Jetzt hat die Kralle den Sprung nach Bonn geschafft. Allerdings müssen nicht die Falschparker vor der Wegfahrsperre zittern. Ab sofort müssen sich Steuersünder auf die Parkkralle gefasst machen. Und das nicht nur, wenn sie mit den Zahlungen der Kraftfahrzeugsteuer im Rückstand ist. Egal ob Einkommen-, Lohn-, oder Umsatzsteuer: Wer nicht zahlt, wird "gekrallt" - landesweit und damit auch in der Bundesstadt.
Mit der Parkkralle sollen alle zur Kasse gebeten werden, bei denen Mahnungen, Gerichtsvollzieher und Kontopfändung nicht geholfen haben, erklärt Frank Mlosch, Vorsteher des Finanzamtes Bonn-Innenstadt. Dabei ist es egal, ob das Auto auf der Straße oder auf Privatgelände steht: Derjenige, der die Kralle im Auftrag des Finanzamtes anbringt, hat das Recht auf seiner Seite. Ihm darf der Zutritt zum Grundstück nicht verweigert werden.
Ist die Kralle befestigt, informieren Plaketten, auf denen der Ansprechpartner beim Finanzamt angegeben ist, über die Wegfahrsperre, sagt Mlosch. Drei Tage bleiben ihm, um seine Schulden zu begleichen. Danach wird - wie bisher üblich - abgeschleppt und das Auto versteigert.
In drei Finanzämter in NRW - Düsseldorf Altstadt, Wuppertal Elberfeld und Velbert - wurde die Kralle von 1. Juli bis 31. Dezember 2005 getestet - und für gut befunden. "Mit dem Einsatz der Kralle ist die Zahlungsbereitschaft deutlich angestiegen", so Mlosch. Während der Pilotphase waren aber nur die betroffen, die mit der Kfz-Steuer im Rückstand waren.
In der Oberfinanzdirektion Rheinland, zu der 58 Finanzämter gehören, sind 175 Krallen im Einsatz. Die großen Ämter wie Bonn können vier bis fünf Autos gleichzeitig lahmlegen, in den kleinen sind es ein bis zwei. Eine gute Nachricht gibt es für alle Betroffenen aber doch: Für die Kralle fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Scharfe Krallen"