Rheinbach. Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts gegen das von der Stadt Köln erlassene Glasverbot beim Straßenkarneval hat keine Auswirkungen auf Rheinbach. Das teilte Stadtsprecher Peter Feuser mit. Denn der Richterspruch beziehe sich ausschließlich auf Köln.
Glasflaschen sind in der Rheinbacher Innenstadt an Weiberfastnacht tabu. Am Wochenende gilt auch Alkoholverbot. Foto: Wolfgang Henry
Neue Verordnung: Deshalb gelte das am Montag in Kraft getretene Alkohol- und Glasverbot zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Straßen in Rheinbach. Bekanntlich hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Ordnungsbehördliche Verordnung neu gefasst.
Weiberfastnacht: Demnach gilt an Weiberfastnacht in der gesamten Innenstadt einschließlich Löher-, Graben-, Martinstraße, Wälle, Bachstraße plus "An der alten Molkerei" ein Glasverbot.
Wochenende: Grundsätzlich gilt ab sofort an Wochenenden von Freitagabend, 18 Uhr, bis Sonntagmorgen, 8 Uhr, ein Alkohol- und Glasverbot für die Partymeile - Deinzer Platz plus Grabenstraße zwischen Schweigelstraße und Wilhelmsplatz sowie An der alten Molkerei.
Alkohol und Gewalt: Hintergrund der neuen Verordnung ist die zunehmende Gewaltbereitschaft in Verbindung mit Alkoholkonsum von Jugendlichen. Polizei und Ordnungsamtsmitarbeiter werden die Einhaltung der neuen Spielregeln überprüfen und Überschreitungen verfolgen.
Geschäftsleute: Die Geschäftsleute in der Innenstadt begrüßen die neuen Regelungen. "Wir haben auch schon erlebt, dass Blumen aus den Kübeln herausgerissen wurden", sagt Josefa Langenfeld vom Zeitungsgeschäft. "Die Idee des Alkohol- und Glasverbots ist nicht verkehrt, aber ob sich die Leute daran halten ist fraglich", sagt Sascha Leeser vom Sportladen am Deinzer Platz.
"Immer wieder mit Pöbeleien konfrontiert" ist auch Jessica Faßbender vom Tabaklädchen an der Pützstraße. Deshalb ist sie für das Verbot. Und Schuhmachermeister Ralf Rang muss montags regelmäßig leere Flaschen vor seiner Ladentüre wegräumen.
Supermarkt: Ganz neue Wege geht seit einigen Wochen der Rewe-Supermarkt auf der Straße "An der alten Molkerei". Dort treffen sich die Jugendlichen freitags- und samstagsabends und kaufen Alkoholisches, um den Abend auf der Partymeile einzuleiten. Das Geschäft hat bis 22 Uhr auf und wird neuerdings abends von Sicherheitsleuten bewacht. Sie sollen sicherstellen dass Bier, Wein und Sekt nur an Jugendliche über 16 Jahre und härtere Getränke erst an Erwachsene ab 18 Jahre abgegeben werden.
Umsetzungsproblem: Die neue Glas- und Alkoholverordnung hat allerdings mit starken Umsetzungsproblemen zu kämpfen. Sie bleibt weit hinter den Ankündigungen der Stadt vom Dezember zurück. Damals hieß es, das Alkoholverbot am Wochenende solle sich auf die gesamte Innenstadt beziehen. Übriggeblieben sind Rewe, Grabenstraße und Deinzer Platz.
Außerdem hatte Bürgermeister Stefan Raetz noch im Dezember gesagt: "Das bedeutet, dass an Weiberfastnacht im öffentlichen Raum kein Alkohol getrunken werden darf, wie zum Beispiel in der Pützstraße zwischen der Kneipe Endlos und dem Zelt auf der Wiese." Jetzt gilt für diesen Tag nur noch das Glasverbot für die Innenstadt.