Jahresbericht des Landesrechnungshofs Schulen schummeln bei den Pflichtstunden

Düsseldorf · Vielfach tauchen Pflichtstunden in nordrhein-westfälischen Stundenplänen gar nicht erst auf. Auch das Polizeiorchester steht in der Kritik - und die Investitionen im Land seien zu niedrig.

Zahlreiche Gymnasien und Realschulen in Nordrhein-Westfalen bieten vorgeschriebene Pflichtstunden gar nicht erst im Stundenplan an. Eine Prüfung des Landesrechnungshofs (LRH) ergab, dass zehn Prozent der Gymnasien und 23 Prozent der Realschulen in den Klassen fünf bis zehn sogar "ganz erheblich" von den Vorgaben abwichen.

Im Jahresbericht 2015 wies LRH-Präsidentin Brigitte Mandt darauf hin, dass 59 der 508 Gymnasien im Laufe der sechsjährigen Sekundarstufe I um zehn oder mehr Stunden unterhalb der vorgeschriebenen Gesamtzahl von 163 Wochenstunden blieben. Bei den Realschulen waren dies sogar 118 der 507 untersuchten Schulen. Gerade 146 Gymnasien und 123 Realschulen erfüllten die volle Gesamtwochenstundenzahl.

Sogar 67 Prozent der Gymnasien und 76 Prozent der Realschulen verfehlten wenigstens in einem der sechs Jahre die Pflichtstundenzahl. Der LRH appellierte an die Schulaufsicht, ein stärkeres Augenmerk auf die Einhaltung der Unterrichtsverpflichtung zu legen. Dies gelte umso mehr, als der Ausfall des im Stundenplan vorgesehenen Unterrichts dabei noch gar nicht berücksichtigt ist.

Das Schulministerium will die obere Schulaufsicht nun "explizit auf die Verbindlichkeit des Wochenstundenrahmens hinweisen". Das Ministerium verwies auf falsche Berechnungen der Lehrerstellen in früheren Jahren. Inzwischen hat das Ministerium die bisherige Pflichtstundenzahl von 163 Gesamtwochenstunden auf einen flexiblen Wert von 158 bis 163 Stunden abgesenkt. Der LRH zweifelt aber, dass das noch mit den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur bundesweiten Anerkennung des Abiturs in Einklang steht.

Darüber hinaus beschäftigt sich der Bericht vor allem mit Misswirtschaft, mangelnde Kontrollen und Fehlsteuerungen, die in NRW jährlich Hunderte Millionen Euro Steuergeld vergeudet. So listet der Landesrechnungshof zahlreiche Beispiele für den verschwenderischen Umgang mit öffentlichen Geldern auf.

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