Baum in Rüngsdorf ist morsch Libanon-Zeder am Margarete-Winkler-Kindergarten muss weichen

Rüngsdorf · Die Margarete-Winkler-Kindertagesstätte der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas und St. Evergislus muss sich eventuell bald von einem alten Freund verabschieden: Die große Libanon-Zeder auf dem Außengelände des Kindergartens in der Rolandstraße 6 ist morsch.

Ein Antrag auf Fällung ist Mitte Januar bei der Stadt Bonn eingereicht worden, denn Bäume dürfen in Bonn nicht ohne Weiteres gefällt werden.

Die Zeder sei einfach alt, und allmählich setze der natürliche Verfall ein, berichtete Stephanie Sünskes, Kita-Koordinatorin beim Kindergartennetzwerk Godesberg.

Um die Kinder keinem Sicherheitsrisiko auszusetzen, ist das Areal um den Baum seit Längerem weiträumig abgesperrt. Eine beauftragte Garten- und Landschaftsbaufirma habe zur Fällung des Baums geraten. "Wenn es geht, würden wir den Baum aber gerne erhalten", so Sünskes.

Trotz Sicherung der Krone seien kleinere und größere Äste bereits herausgebrochen, sie schätzt die Chancen auf Rettung daher eher gering ein. In der Godesberger Kita-Landschaft sei der Fall bisher einzigartig.

Die Libanon-Zeder weist einen Umfang von 3,66 Meter auf

Der Antrag sei am 19. Januar bei der Stadt eingetroffen und werde wegen der Gefahrenlage so schnell wie möglich bearbeitet, teilte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage mit. Der Antrag war nötig geworden, weil Laubbäume ab einem Stammumfang von einem Meter und Nadelbäume ab 1,50 Meter nicht ohne vorherige Überprüfung der Stadt gefällt oder außerordentlich beschnitten werden dürfen.

Das gilt für Bäume auf privaten und öffentlichen Geländen gleichermaßen. Die Libanon-Zeder weist einen stattlichen Umfang von 3,66 Meter auf, ist damit also von der Regelung eingeschlossen.

Seit 1985 verfolgt die Stadt das Ziel, den Baumbestand besonders zu schützen. 2000 wurde deswegen die "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn" verabschiedet. In dieser heißt es, Bäume sollen "wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit", wegen ihres Beitrags zur Verbesserung des Klimas sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes gepflegt und geschützt werden.

Gemessen wird der Stammumfang in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden, bei niedrigeren Bäumen unmittelbar unter dem Kronenansatz. Ausgenommen sind Obstbäume (außer Nussbäumen und Esskastanien) und Bäume auf land- oder forstwirtschaftlichem Nutzungsgebiet.

Eine Ausnahme vom Verbot macht die Satzung zum Beispiel bei gerichtlich angeordneten Fällungen, wenn Bäume eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen oder wenn sie 'unheilbar' krank sind. Ein Antrag auf Fällung ist mit Kosten verbunden, die Stadt muss aber informiert werden, sobald der Baum eine Gefahrenquelle darstellt. Der Antrag kostet 44 Euro Grundgebühr, dazu kommen elf Euro pro Baum, dessen Fällung oder Beschneidung genehmigt wird.

Wer geschützte Bäume ohne Erlaubnis entfernt, zerstört, schädigt oder ihren Aufbau wesentlich verändert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Ein Baumprüfer bei der Stadt hat viel zu tun: "80.000 Bäume stehen in Bonn in Grünanlagen, an Straßen und auf Friedhöfen. Etwa 30.000 Bäume stehen entlang der Bonner Straßen. Diese werden regelmäßig durch Baumkontrolleure des Amtes für Stadtgrün auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft", so die Sprecherin.

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