RWE-Aufsichtsratsgeld Kreis nimmt Rechtsstreit mit Kühn in Kauf

Rhein-Sieg-Kreis · Zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und seinem ehemaligen Landrat Frithjof Kühn könnte es zu einem Rechtsstreit kommen. Grund ist die immer noch nicht geklärte Frage, wem das Geld zusteht, das Kühn parallel zu einer Amtszeit als Landrat als RWE-Aufsichtsrat verdient hat.

Es geht um einen Betrag von fast 600.000 Euro. Christdemokrat Kühn hatte das Geld unter Vorbehalt an den Kreis abgeführt, weil die Rechtslage auf Landesebene ungeklärt ist. Gegen Ende seiner Amtszeit als Landrat im Juni 2014 erstellte das Rechtsamt des Kreises ein Gutachten, wonach Kühn das Geld zusteht.

Eine abschließende Bewertung wurde aber der Bezirksregierung Köln und dem NRW-Innenministerium überlassen. Beide Instanzen haben sich bis heute nicht geäußert. Nun, da fast ein Dreivierteljahr verstrichen ist, nimmt der neue Landrat Sebastian Schuster (CDU) das Heft des Handelns in die Hand: Er stieg laut eigener Aussage selbst noch einmal in die juristische Materie ein und kam zu dem Schluss, dass man durchaus geteilter Meinung darüber sein kann, wem Kühns RWE-Geld zusteht. „Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen mit durchaus beachtlichen Begründungen“, so Schuster am Mittwoch vor der Presse.

Deshalb zog der Kreis sein Rechtsgutachten vom Juni 2014 durch eine Mitteilung an Regierungspräsidentin Gisela Walsken zurück, womit er auch nicht mehr auf die Stellungnahme des Landes angewiesen ist. „Da hätte man auch in absehbarer Zeit keine Klärung erwarten können“, so Schuster weiter. Deshalb nahm er eine Kurskorrektur vor: Der Landrat hält es für das beste, wenn angesichts der komplexen Rechtslage die Gerichte entscheiden. Wenn Kühn das Geld beansprucht, müsste er nach Auffassung Schusters gegen den Kreis einen Prozess führen. Er habe mit seinem Amtsvorgänger das Vorgehen abgestimmt, so Schuster.

Frithjof Kühn reagierte auf Anfrage des GA über den aktuellen Vorstoß seines Nachfolgers jedoch überrascht. Er wusste nach eigenen Angaben nichts davon. Der Landrat a.D. hat die 600.000 Euro bislang nicht beansprucht, sondern eine rechtliche Klärung auf Landesebene eingefordert. Daran habe sich nichts geändert, sagte er dem GA.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort