Kriminalitätskarte

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Quelle: Kriminalstatistiken der Polizei Bonn und Rhein-Sieg, Rohdaten auf GoogleDrive.
Von Clemens Boisserée, Oktober 2015. Nach einer Vorlage der Berliner Morgenpost.
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Kommune /Stadtbezirk
Anzeigen (2014)
je 1000 Einwohner
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Was die Grafik zeigt

Diese interaktive Karte zeigt die in den Jahren 2013 und 2014 bei der Polizei zur Anzeige gebrachten und später von der Staatsanwaltschaft aufgenommenen Straftaten in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Die dazugehörigen Zahlen entstammen Statistiken, die der General-Anzeiger beim Polizei-Präsidium Bonn und der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis abgefragt hat.

Das Polizei-Präsidium Bonn ist dabei für folgende Bereiche zuständig: Die Bonner Stadtbezirke Zentrum, Hardtberg, Beuel und Bad Godesberg, sowie für die Kommunen Königswinter, Bad Honnef, Wachtberg, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Bornheim. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis ist für die Städte und Gemeinden Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin, Niederkassel, Hennef, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheidt, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth zuständig.

Die Zahlen decken sich überwiegend mit den Angaben, die in der jährlichen Kriminalstatistik der jeweiligen Behörden (Bonn, Rhein-Sieg) veröffentlicht wurde. Wie viele dieser erfassten Fälle letztlich einer Verurteilung nach sich zogen, ist nicht erfasst.

Die Kriminalitätsbelastung wird von der Polizei mit der sogenannten Häufigkeitszahl berechnet - das ist die Zahl der erfassten Fälle pro 100.000 Einwohner der jeweiligen Kommunen. Da einige hier erfasste Delikte nur sehr niedrige Häufigkeitszahlen aufweisen, wurde dieser Wert auf Anzeigen pro 1000 Einwohner umgerechnet.

Angezeigt werden folgende spezifische Delikte: Wohnungseinbrüche, Fahrraddiebstähle, Einbrüche in Geschäftsräume, Brandstiftungen, alle Diebstähle (aus Läden, Wohnungen, Taschen, Kfz), Straßenkriminalität (u.a. Kfz-Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung), Körperverletzung, Rauschgift-Missbrauch und Sachbeschädigung.

Straftaten im Bereich des Schienennetzes der Deutschen Bahn (z.B. S-Bahn) fallen in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Diese Fälle werden in der Grafik nicht ausgewiesen. Vorfälle in U-Bahnhöfen sind dagegen enthalten.

Haben Sie Anmerkungen zu der Grafik? Oder haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns eine E-Mail: c.boisseree@ga-bonn.de.