Haft Gericht prüft mögliche Entlassung von Gladbeck-Geiselnehmer Degowski

Arnsberg · Dieter Degowski will zur Bewährung aus der Haft freikommen. Im Gefängnis der westfälischen Stadt Werl wird der Antrag des Gladbecker Geiselgangsters geprüft - ein Vierteljahrhundert nach dem Verbrechen, das die Republik schockte.

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl wird geprüft, ob der Gladbecker Geiselnehmer Dieter Degowski nach 25 Jahren zur Bewährung aus der Haft entlassen werden kann. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes Arnsberg trat am Mittwoch zu einem Anhörungstermin im Besucherraum des Gefängnisses zusammen.

Die Kammer spricht auch mit einem psychiatrischen Gutachter, der nach vorab bekanntgewordenen Informationen empfiehlt, Degowski in den nächsten Jahren erst einmal auf die Freiheit vorzubereiten. Ob die Kammer am Mittwoch einen Beschluss fasst, ist unklar.

Der Psychiater soll den 57-jährigen Degowski für nicht mehr gefährlich halten. Aber aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur und seiner großen Bekanntheit kann Degowski nach Einschätzung aus Justizkreisen nicht wie andere Straftäter einen unauffälligen Neuanfang starten. Seine Mindesthaftzeit hat er inzwischen verbüßt.

Der Termin findet kurz vor dem 25. Jahrestag des Gladbecker Geiseldramas statt, bei dem Degowski vom 16. bis 18. August 1988 zusammen mit seinem Komplizen Hans-Jürgen Rösner durch Deutschland und die Niederlande floh. Sie erschossen zwei Geiseln, ein Polizist verunglückte tödlich. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Das Verbrechen wirkt auch wegen des umstrittenen Verhaltens der Medien bis heute nach. Angehörige der Opfer haben sich gegen eine Freilassung Degowskis ausgesprochen.

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