Patienten dürfen Akte einsehen
Patienten können auf Wunsch ihre Krankenakte einsehen. Gegen einen Unkostenbeitrag muss der Arzt auch Kopien zur Verfügung stellen.
23.02.2015
, 12:35 Uhr
"Die Einsicht kann nur verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründedagegen sprechen oder die Rechte Dritter verletzt werden", erklärt derMedizinrechtler Björn Schmitz-Luhn von der Universität Köln in der "ApothekenUmschau".
Diese Einschränkung sei vor allem für den psychiatrischen Bereicheingeführt worden, damit der Patient sich nicht selbst schadet oder dieTherapie gefährdet.