Patienten dürfen Akte einsehen

Patienten können auf Wunsch ihre Krankenakte einsehen. Gegen einen Unkostenbeitrag muss der Arzt auch Kopien zur Verfügung stellen.

 Die Unterlagen gehören dem Arzt, der Patient kann Kopien verlangen. Symbolfoto: dpa

Die Unterlagen gehören dem Arzt, der Patient kann Kopien verlangen. Symbolfoto: dpa

"Die Einsicht kann nur verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründedagegen sprechen oder die Rechte Dritter verletzt werden", erklärt derMedizinrechtler Björn Schmitz-Luhn von der Universität Köln in der "ApothekenUmschau".

Diese Einschränkung sei vor allem für den psychiatrischen Bereicheingeführt worden, damit der Patient sich nicht selbst schadet oder dieTherapie gefährdet.

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