Nicht jede Tablette darf geteilt werden

Nur Tabletten, die eine dafür vorgesehene Bruchkerbe haben, sollten halbiert werden.

Pillen, die zum Beispiel mit einer extra Schutzschichtumhüllt sind, dürfen keinesfalls geteilt werden. Darauf macht dieApothekerkammer Westfalen-Lippe aufmerksam. Die Schicht schützt denArzneiwirkstoff vor der Magensäure, damit er nicht schon im Magen freigesetztwird. Darf eine Tablette halbiert werden, erleichtert es manchen die Einnahme.Außerdem lässt sich damit die Dosis besser anpassen.

Grundsätzlich ist aber das Teilen von dafür vorgesehenenTabletten auch nicht völlig unbedenklich. Laut einer Studie schwankt die Dosisbei geteilten Tabletten deutlich stärker als bei ungeteilten. Besonders wenneine halbierte Tablette nochmals geteilt wird, seien die Schwankungen groß. Dieeingenommene Dosis sei dann irgendwann nur noch Glückssache.

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