Glühweintenne darf nicht auf den Weihnachtsmarkt Klage von Schausteller abgelehnt

BONN · Keinen Erfolg hatte Schausteller Günter Eisbusch, den Betrieb seiner Glühweintenne für den am Freitag, 21. November, startenden Bonner Weihnachtsmarkt auf dem Klageweg durchzusetzen.

Das Verwaltungsgericht Köln urteilte jetzt, die Nichtzulassung der Bude durch die Stadt Bonn sei rechtmäßig gewesen. Der Fall hatte im August durch den GA-Bericht über die Absage für Aufsehen gesorgt, und wie schon in früheren Fällen wehrten die Richter auch diesmal die Schausteller-Klage ab.

Wie das Gericht am Montag mitteilte, ist nach Ansicht der zuständigen Kammer die Entscheidung durch das Ermessen der Stadt gedeckt, so lange diese Auswahl sachlich gerechtfertigt sei. Im konkreten Fall sei es nicht zu beanstanden, dass die Stadt am bisherigen Standplatz der Bude jetzt mehr Freifläche vorgesehen habe, um damit dem Bedürfnis der Weihnachtsmarktbesucher nach Sitz- und Stehplätzen ausgewogen Rechnung zu tragen. Gegen die Entscheidung ist innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.

"Wir kennen das Urteil, aber noch nicht die Begründung", sagte Eisbusch. Für dieses Jahr hat er den Weihnachtsmarkt abgehakt. Am Montag eröffnete er ein Ladenlokal im Kaufhof-Außenbereich auf dem Münsterplatz, wo er bis Ende Januar Churros (spanisches Gebäck) und Getränke anbietet - auch während des Weihnachtsmarkts.

"Das ist für uns Schadensbegrenzung und entschädigt nicht für die Absage unserer Glühweintenne", sagte Eisbusch dem GA. Da der Vermieter des Ladenlokals der Kaufhof sei, habe die Stadt mit der Vergabe dieses Geschäfts nichts zu tun.

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