Rasender Busfahrer - Schadenersatz für verletzten Passagier

Hamm · Der Fahrer des Reisebusses gibt zu viel Gas und dann passiert es: Ein Fahrtgast wird verletzt. Der Passagier kann in so einem Fall Schadenersatz verlangen - trägt aber eine Mitschuld, wenn er nicht angeschnallt war.

Ein Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn er verletzt wird, weil der Busfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 17/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Nach Auffassung der Richter muss er sich allerdings ein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn er nicht angeschnallt war, obwohl der Bus über die entsprechenden Sicherheitsgurte verfügte (Az.: I-6 U 187/11).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Fahrgastes nur teilweise statt. Der Busfahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit über einen Bahnübergang gefahren. Der Kläger wurde dadurch vom Sitz hochgeschleudert und verletzte sich beim Aufprall. Nach Auffassung der Richter haften zwar der Fahrer und der Halter des Busses für den Schaden des Passagiers. Dem Kläger hielten sie jedoch ein Mitverschulden an den Verletzungen vor, weil er nicht angeschnallt war. Konkret kürzten sie seinen Schadenersatzanspruch um 30 Prozent.

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