Flug um zehn Stunden vorverlegt: Entschädigung für Reisende
HANNOVER. Haben Fluggäste ihre Maschine verpasst, weil der Abflugtermin vorverlegt wurde, kann ihnen eine Entschädigung zustehen. Wurde der Start um mehr als zehn Stunden verschoben, entspricht dies einer Annulierung des Fluges.
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