Tourismus Nur bis 430 Euro: Diese Grenzen gelten beim Zoll

Nürnberg · Wer kostbare Gegenstände wie Schmuck oder Elektronik aus dem Urlaub mitbringt, sollte unbedingt auf die Zollgrenzen achten. Hier gibt es je nach Verkehrsweg und Reiseland unterschiedliche Bestimmungen.

 Ob an Flughäfen, Häfen oder Straßen: Der Zoll kontrolliert Gegenstände.

Ob an Flughäfen, Häfen oder Straßen: Der Zoll kontrolliert Gegenstände.

Foto: Fredrik von Erichsen

Am Flughafen kennt es jeder: Wer nichts zu verzollen hat, folgt dem grünen Schild, alle anderen nehmen den rot gekennzeichneten Ausgang. So klar diese Zeichen sind - so unklar ist vielen, ab wann sie das Mitgebrachte verzollen müssen.

Wer per Flieger oder mit dem Schiff aus einem Nicht-EU-Land, den Kanarischen Inseln oder den britischen Kanalinseln einreist, darf Waren wie etwa Schmuck oder Elektronik im Wert von bis zu 430 Euro einführen. Bei Einreisen auf dem Landweg liegt die Grenze bei 300 Euro, erklärt das Hauptzollamt Nürnberg. Für Reisende unter 15 Jahren beträgt die Grenze 175 Euro.

Hat man Ware für einen höheren Wert eingekauft, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Bei Zigaretten liegt die Grenze bei 200 Stück, bei Alkohol bei einem Liter - hier gilt außerdem das Mindestalter von 17 Jahren.

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