Kosten für Winterdienst sind von der Steuer absetzbar

Berlin · Oft hoffen Hausbesitzer auf einen milden Winter. Denn bei Schnee und Eis müssen sie dafür Sorge tragen, dass der Gehweg geräumt wird. Kosten für den Räumdienst können jedoch als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

Anerkannt werden müssen die Ausgaben auch, wenn öffentliche Gehwege vor dem Haus geräumt werden. Das entschied das Finanzgericht Berlin (Az.: 13 K 13287/10), wie der Steuerberaterverband Thüringen in Erfurt mitteilt. Denn nach Ansicht der Richter spielen die Grundstücksgrenzen hierbei keine Rolle.

In dem Fall war ein Hausbesitzer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus von Schnee und Eis freizuhalten. Die Kosten für den beauftragten Räumdienst machte er in seiner Steuererklärung geltend. Das Finanzamt wollte die Ausgaben nicht anerkennen und bezog sich dabei auf eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums. Hiernach seien nur Arbeiten auf dem Privatgelände begünstigt.

Die Klage des Hausbesitzers hatte Erfolg: Die Grundstücksgrenze spiele für Arbeiten rund um das Haus in diesem Fall keine Rolle, entschieden die Richter. Denn die haushaltsnahe Dienstleistung werde auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erbracht. Daher müsse das Finanzamt die Aufwendungen anerkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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