- Home
- Bonn
- Region
- News
- Sport
- Familie
- Wetter
- Verkehr
- Freizeit
- Anzeigen
- Abo
- Dialog
Bordell im Haus - Keine automatische Mietminderung
Von dpa/tmn
Karlsruhe. Ein Bordell im Mietshaus ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kein Mangel - und berechtigt daher nicht zu einer Mietminderung. Geklagt hatte der Inhaber einer Praxis für Heilgymnastik.
Ein bordellartiger Betrieb in einem Mietshaus berechtigt nicht automatisch zur Mietminderung. Es müsse immer eine konkrete Beeinträchtigung vorliegen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 122/11), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin (Heft 22/2012) berichtet. Eine abstrakte Gefahr, die von Nachbarn ausgehen könnte, reicht nicht aus.
In dem Fall hatte ein Gewerbemieter die Miete gemindert. Der Inhaber einer Praxis für Heilgymnastik und medizinische Massagen fühlte sich durch ein Massageinstitut im selben Haus gestört. Denn dieses Institut sei ein bordellartiger Betrieb mit sexuellen Dienstangeboten. Seine Praxis verzeichne daher Umsatzeinbußen. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht und zog vor Gericht.
Nachdem der Fall durch mehrere Instanzen ging, befasste sich schließlich der BGH damit. Allein die Vermietung an das kritisierte Massageinstitut sei kein Mangel, befanden die Richter. Der Vermieter müsse zwar darauf achten, dass seine Mieter sich nicht gegenseitig beeinträchtigen. Solange es jedoch keine konkrete Vereinbarung über einen bestimmten Mietermix gebe, hätten Nachbarn keine Handhabe.
Dass das Massageinstitut in diesem Fall ein bordellartiger Betrieb sei, sei außerdem nicht ausreichend belegt worden. Auch für die tatsächlichen Einschränkungen des Mieters fehlten die Nachweise. Die Mietminderung sei daher nicht rechtens.
Artikel vom 27.11.2012
Ratgeber
Leserfavoriten
- Möglicher Bombenleger von Bonn Marco G. hatte kaum Kontakte zu den Nachbarn
- Polizei bittet um Mithilfe Pantheon während Vorstellung überfallen
- Niederlage für Haribo Schmerzensgeld für Biss ins Fruchtgummi
- Landgericht Bonn Mobbing via YouTube - Jugendliche müssen Mitschüler 5000 Euro zahlen
- Zwei Menschen verletzt Vier Unfälle in zwei Stunden auf der Pützchens Chaussee
- Führerscheinprüfung in Köln 17-Jähriger rastet komplett aus
- Kur AG in Ahrweiler Headhunter sucht Kurdirektor - Noch keine Entscheidung bei Ahr-Thermen
- Unfall in Wachtberg Achtjährige lief auf die Straße - schwer verletzt
- Waldgrundstück in Pech Haribo-Gründer Hans Riegel hat jetzt eine Hecke gepflanzt
- Alte Kelterhaus in Königswinter Das Aus für die traditionsreiche Gaststätte - Pächter gibt auf
- Wetter Mai zu nass und zu trübe - Keine Besserung in Sicht
- Düsseldorf Schüler erstochen - Schwester unter Verdacht
- Wetter Sommer 2013 - Wird er besser als der Frühling?
- Bewegender Abschied Internetstar Zach Sobiech mit 18 an Krebs gestorben
- Papst Franziskus Hat sich Jorge Mario Bergoglio als Exorzist betätigt?
- Papst Franziskus Hat sich Jorge Mario Bergoglio als Exorzist betätigt?
- London Britische Polizei durchsucht nach Terrormord Wohnungen
- Interview mit Hannelore Kraft "Das Wir entscheidet"
- Mord an einem britischen Soldaten Mutmaßliche Terrorattacke schockt London
- Pädophilie-Affäre Verteidiger von Daniel Cohn-Bendit bringen sich in Stellung
- Transfer Bonner SC verpflichtet Oliver Cylkowski vom FC Hennef
- Telekom Baskets Bonn Saisonabschluss - Chris Ensminger kämpft mit den Tränen
- Interview mit Olympiasieger Nils Schumann "Die Freiheit, nein zu sagen"
- Silberpfeile in Monaco auf Pole-Kurs - Vettel glücklos
- UEFA Fußball-Fest: Champions-League-Finale 2015 in Berlin


