Hinterbliebene müssen für Bestattung sorgen

Königswinter · Tote müssen in Deutschland bestattet werden. Angehörige sind nicht nur zur Organisation dessen aufgefordert, sondern sogar in der Pflicht. Wer genau in der Verantwortung steht, wird über eine familiäre Rangordnung ausgemacht.

 Für eine ordentliche Bestattung müssen die Angehörigen des Verstorbenen sorgen, die Kosten tragen die Erben. Das sind meistens - aber auch nicht immer - dieselben Personen. Foto: Jens Büttner

Für eine ordentliche Bestattung müssen die Angehörigen des Verstorbenen sorgen, die Kosten tragen die Erben. Das sind meistens - aber auch nicht immer - dieselben Personen. Foto: Jens Büttner

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Für die Bestattung eines Angehörigen müssen Hinterbliebene sorgen, denn sie sind rechtlich dazu verpflichtet, erklärt die Verbraucherinitiative Aeternitas. Wenn sie sich weigern, wird das Ordnungsamt tätig. Die Kosten fordert die Behörde allerdings zurück. In zehn von 16 Bundesländern gilt es sogar als Ordnungswidrigkeit, der Bestattungspflicht nicht nachzukommen, was dann auch mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Unter Bestattungspflicht verstehen die Gesetze der Bundesländer die Pflicht der Hinterbliebenen, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. Die Art und Weise der Bestattung geben die Gesetze nicht vor. Sie muss nur den jeweils gültigen Bestimmungen entsprechen.

Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen der Verstorbenen. Bis auf wenige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer weitgehend übereinstimmend die folgende Rangordnung vor: Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartner oder -partnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person.

Die Bestattungspflicht besteht unabhängig von einem möglichen Erbe. Die Gesetze unterscheiden zwischen der Bestattungs- und der Kostentragungspflicht. Letztere trifft die Erben eines Verstorbenen. Theoretisch können also Bestattungspflichtige die Kosten für die Beisetzung bei den Erben einfordern. Allerdings sind Bestattungspflichtige und Erben in der Praxis oft identisch.

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