Wie Fälle von Plagiaten aufflogen und geahndet wurden

Häufig ist Kommissar Zufall im Spiel: 2001 ließ Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, Referate schreiben. Bei der Korrektur der Arbeiten machte sie Stichproben - und wurde fündig.

Bonn. (sj) Häufig ist Kommissar Zufall im Spiel: 2001 ließ Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, Referate schreiben. Bei der Korrektur der Arbeiten machte sie Stichproben - und wurde fündig.

Eines der Schriftwerke war eins zu eins von www.hausarbeiten.de übernommen. Bei insgesamt zwölf Arbeiten fand Weber-Wulff Passagen, die wortwörtlich von anderen Autoren stammten. Sie entdeckte die Quellen im Internet, weil von den Studenten einfach Rechtschreib- und grammatikalische Fehler übernommen wurden.

Weber-Wulff ging milde vor: Wer seine Arbeit zurückzog, durfte ersatzweise eine Klausur schreiben. Ich in Bonn sind bereits Fälle illegalen Abkupferns aufgeflogen und verurteilt worden. Ein Mitherausgeber einer arbeitsrechtlichen Zeitschrift stieß auf einen Artikel, der ihn an das Dissertationsthema seiner Tochter erinnerte. Reihenweise hatte ein Lektor fremde Arbeiten einfach übernommen. Er wurde wegen Betrugs zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Universität Bonn leitete wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht disziplinarische Maßnahmen gegen einen Dozenten ein. Er habe Passagen aus einer Examensarbeit einer Studentin kopiert und sie unter seinem Namen veröffentlicht, hieß es.

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