Polizei klärt über strafrechtliche Konsequenzen auf

Das deutsche Strafrecht kennt keinen Tatbestand "Mobbing" oder "Cybermobbing". Letzteres unterscheidet sich lediglich durch die Verwendung moderner Kommunikationsmittel.

Bonn. (stl) Das deutsche Strafrecht kennt keinen Tatbestand "Mobbing" oder "Cybermobbing". Letzteres unterscheidet sich lediglich durch die Verwendung moderner Kommunikationsmittel.

"Sehr häufig vermischen sich reale und virtuelle Formen", wie Kriminalhauptkommissar Lorenz Wüsten vom Kommissariat Vorbeugung erläutert. Rechtlich muss jeder Fall einzeln beurteilt werden.

Infos Weitere Infos dazu unter www.polizei-beratung.deZu berücksichtigen ist dabei auch, dass nicht jedes sozial unerwünschte Verhalten strafbar ist. Um gegen Mobbing vorgehen zu können, muss eine Rechtsverletzung vorliegen. Mobbing selbst ist kein Straftatbestand, kann aber einzelne Tatbestände wie Beleidigung, Nötigung, Drohung, Erpressung oder Körperverletzung erfüllen, diese stellen strafbare Handlungen dar.

Das Kommissariat Vorbeugung stellt selbst Material zur Verfügung und verweist auf Projekte von Dan Olweus "Gewalt in der Schule", das "Sheffield Project" oder "Faustlos".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort