Aktion Weihnachtslicht Altersarmut: Das Risiko steigt

BONN · Düstere Prognosen für künftige Rentner: Geld zum Leben wird auch für Senioren in Bonn immer knapper.

 Die Prognosen sind düster: In Deutschland steigt das Armutsrisiko.

Die Prognosen sind düster: In Deutschland steigt das Armutsrisiko.

Foto: dpa

Die Zahlen sind alarmierend und zeigen den Riss, der durch die Gesellschaft geht. "Im reichen Deutschland wächst die Armut - und generell sind Frauen stärker betroffen als Männer." So lautet das Fazit des "Datenreports 2013", der kürzlich von Statistikern und Sozialexperten vorgelegt wurde.

Demnach ist das Armutsrisiko der 55- bis 64-Jährigen deutlich gegenüber den Vorjahren gestiegen. In dieser Gruppe sogar innerhalb von vier Jahren von 17,7 auf 20,5 Prozent, heißt es in dem Report.

Eine ebenso düstere Prognose steht auch im Rentenbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Dort heißt es, dass es besonders für Menschen, die ihr Leben lang durchgängig voll gearbeitet hätten, in Zukunft immer schwieriger werde, mit dem Geld aus der Rentenversicherung auszukommen.

Die Entwicklung hin zu mehr armen Menschen gilt auch in Bonn. Die Zahl der registrierten bedürftigen Senioren liegt aktuell bei 2955, berichtet die Stadtverwaltung. Waren es 2010 noch 2469, wurden 2012 bereits 2773 bedürftige Rentner aufgeführt.

Außerdem steigt insgesamt die Zahl der Älteren in der Gesellschaft, so auch in Bonn: "Unterschiedliche Studien gehen für Bonn grundsätzlich von einem Zuwachs der Gruppe der über 65-Jährigen um mindestens 20 000 Menschen bis 2030 aus", sagt Angelika Wahrheit, Sozialdezernentin der Stadt Bonn.

Die Prognosen bestätigen auch, dass sich die Rahmenbedingungen ähnlich wie bisher herausbilden: demografische Entwicklung, wirtschaftliche Bedingungen in der Region, Mobilität der älteren Menschen, Familienstrukturen, Medizin und technische Standards.

Es seien Trends erkennbar, dass sich diese Faktoren gegenseitig aufheben oder verstärken, das erschwere zwar eine Einschätzung erheblich, dennoch befürchtet Wahrheit: "Auf längere Sicht betrachtet gehe ich aber davon aus, dass sich die materielle, aber auch die soziale Situation vieler älterer Menschen - Stichworte Einbindung in familiäre und nachbarschaftliche Strukturen - insgesamt verschlechtert."

Schon jetzt zeige sich dies in den Daten des amtsinternen Controllingberichts, wonach von 2012 bis 2013 ein deutlicher Zuwachs bei "Grundsicherung im Alter", das ist quasi das Hartz IV für ältere Menschen, zu verzeichnen sei.

"Ich erwarte, dass dieser Zuwachs auch in den nächsten Jahren zwischen vier und 7,5 Prozent liegen wird", vermutet die Sozialdezernentin. Diese Zunahme an Bedürftigen kann auch das Weihnachtslicht bestätigen: "Wir hatten noch nie so viele neue Antragsteller wie in der Kampagne 2013/2014", sagt Bernd Leyendecker.

Der Vorsitzende des Vereins Weihnachtslichts erklärt: "Den bedürftigen Senioren mangelt es oft an den elementaren Dingen, sie können sich keine Winterkleidung kaufen, die Miet- und Nebenkosten wachsen ihnen über den Kopf, das Geld für teure Medikamente müssen sie mühsam sparen oder an anderen Stellen abknapsen, so dass nicht selten der Kühlschrank leer bleiben muss."

Deshalb sei das GA-Hilfswerk auch so wichtig, um den Senioren etwas finanziellen Spielraum zu verschaffen. Er bedankte sich für die konstruktive und reibungslose Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn, so Leyendecker, und bei den Tausenden Spendern des Weihnachtslichts: "Ihre Großzügigkeit ist ein Symbol der Solidarität in unserer Region. Wir stehen zueinander und helfen den Ärmsten in der Not."

Eine Beratung zu Fördermöglichkeiten und Hilfe bei der Antragstellung leisten die Mitarbeiter des Fachbereichs Wirtschaftliche Hilfen im Amt für Soziales und Wohnen im Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, Telefonnummer: 0228/770 oder per E-Mail an wirtschaftlichehilfen@bonn.de. Eine Beratungsstelle zu Fragen rund um Alter, Pflege, Wohnformen und finanzielle Hilfsmöglichkeiten ist im Haus der Bonner Altenhilfe, Flemingstraße 2, eingerichtet, Telefonnummer 0228/776699.

Grundsicherung im Alter

Leistungen erhalten laut Sozialgesetz Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigener Kraft und Mitteln bestreiten können. Die Leistungen umfassen:

  • die maßgebende Regelbedarfsstufe des Leistungsberechtigten gemäß § 28 SGB XII, nach der der Regelsatz gezahlt wird. Ab dem 1. Januar beträgt dieser für eine alleinstehende Person 391 Euro und für ein Ehepaar 706 Euro;
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung;
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Zusatz und Vorsorgebeiträge.
  • eventuellen Mehrbedarf, wie etwa bei einer Gehbehinderung.
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