Nach Kündigung der Yi-Ko Holding Wie wird man eigentlich Burger-King-Franchisenehmer?

Bonn · Rund 700 Burger-King-Filialen gibt es in Deutschland, die alle von Franchisenehmern geführt werden. Am Mittwoch hat das Unternehmen die Verträge mit seinem größten Partner gekündigt. Sollte die Yi-Ko Holding ihre Filialen tatsächlich schließen müssen, wäre die Insolvenz wohl die Folge. Doch welche Voraussetzung sind notwendig, um Franchisenehmer bei Burger King werden zu können?

Sie ist die bisher größte Franchisenehmerin von Burger King in Deutschland: die Yi-Ko-Holding-GmbH. 89 Filialen der Fastfood-Kette werden von dem Unternehmen geführt. Nach schweren Vorwürfen wegen eklatanter Hygieneverstöße und mangelhaften Arbeitsbedingungen hat Burger King Deutschland am Mittwoch die Reißleine gezogen und Yi-Ko gekündigt. Damit darf das Unternehmen seine Filialen - 15 betreibt man auch in der Region Bonn/Köln - nicht mehr unter den Namen Burger King führen. Zwar will Yi-Ko die Kündigung nicht ohne Weiteres hinnehmen. Doch sollte es beim Aus bleiben, müsste der Franchisenehmer nach eigenen Angaben wohl Insolvenz anmelden.

In Deutschland gibt es knapp 700 Burger-King-Filialen, die von insgesamt 165 Franchisenehmern geleitet werden. Rund 25.00 Mitavbeiter sind in den Fast-Food-Restaurants beschäftigt. Voraussetzungen, um ein Franchisenehmer bei Burger King zu werden, sind nach Angaben des Unternehmens unter anderem "nachweisbare unternehmerische Erfolge" und "Entscheidungsvermögen", Führungserfahrungen, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse. „Bevor wir gemeinsam Erfolge feiern“ muss man sich allerdings auf beachtliche Kosten einstellen: Die Gesamtinvestitionssumme pro Restaurant beträgt nach Auskunft von Burger King je nach Restauranttyp und Investitionsmodell zwischen 500.000 Euro und rund 2,5 Millionen Euro. Neue Franchise-Partner müssen für das erste Restaurant 40 Prozent der Gesamtsumme an Eigenkapital einbringen.

Hinzu kommt die sogenannte Franchise-Gebühr, die bei einem Vertragsabschluss fällig wird. Diese beträgt 50.000 US Dollar. Die laufenden Gebühren fallen für das Nutzungsrecht der Marke und die laufende Unterstützung durch das Unternehmen an. Hierfür kassiert Burger King monatlich fünf Prozent des Netto-Umsatzes der Franchise-Partner. Außerdem muss ein Franchise-Partner monatlich weitere fünf Prozent des Netto-Umsatzes für Werbung an Burger King zahlen.

Wer sich als Franchisepartner bei Burger King bewerben will, muss zunächst einmal einen ausführlichen Lebenslauf, aktuelle Kapitalnachweise und Referenzen vorlegen. Danach wird geprüft, ob der potenzielle Bewerber passen könnte. Burger King verspricht auf seiner Website "durchweg positive Aussichten", einen Platz in einer "weltweiten Familie" und gemeinsamen Erfolg zu erhalten.

Aus dieser Familie muss sich Yi-Ko jetzt wohl verabschieden. Burger King Europe kündigte am Mittwoch sämtliche Franchiseverträge mit der Yi-Ko Holding. Betroffen rund 3000 Mitarbeiter. Der Grund hierfür ist laut Burger King Europe offiziell die Nichteinhaltung der "Vorgaben zu Arbeitsbedingungen und Verpflichtungen der Unternehmensleitung".

Die beiden Firmenchefs der Yi-Ko-Holding-GmbH, Ergün Yildiz und Alexander Kolobov, mussten sich im April und Mai 2014 mit schweren Vorwürfen auseinandersetzen. Ein RTL-Reporter berichtete "undercover" über katastrophale Zustände in einigen Burger-King-Restaurants der Yi-Ko-Holding. Vor allem der hygienische Zustand und die Arbeitsbedingungen wurden kritisiert. Für den Franchisegeber Burger King stellt das eine erhebliche Rufschädigung für die Marke Burger King dar. Das Unternehmen betont in der Stellungnahme zu der besagten Reportage, dass die betroffenen Filialen rechtlich und wirtschaftlich unabhängig seien und dass keinerlei Verständnis für Handlungen gäbe, "die das langjährige Vertrauen unserer Gäste (...) und den Ruf, den wir über die vergangenen Jahrzehnten aufgebaut haben, untergraben. Vor diesem Hintergrund stehen diese Handlungen weder stellvertretend für die Werte und Standards der Burger King Corporation noch spiegeln sie das Verhalten und das Engagement unserer Franchisenehmer rund um den Globus wider." Es wurde versprochen, Bedingungen und Handlungen dieser Art zukünftig zu unterbinden. In Folge dessen gab es verstärkt Schulungen, Kontrollen und Sonderinspektionen und Ergün Yilidz trat als Geschäftsführer zurück.

Am Mittwoch wurde dann die Kündigung der 89-Franchiseverträge mit Yi-Ko-Holdings mit sofortiger Wirkung bekannt gegeben. Grund hierfür seien vorallem wiederholte Verstöße gegen die allgemeinen Standards sowie die daraus resultierende Rufschädigung. Weiterhin soll Yildiz sich trotz seines Rücktritts als Geschäftsführer vermehrt in das Geschäft eingemischt haben, was erneut zu den früheren Zuständen geführt haben soll.

Stichwort "Franchise"

Franchising ist eine bewährte Methode, um ein erfolgreiches Geschäftsmodell im Rahmen einer Partnerschaft zu verbreiten. Hierbei gibt es einen Franchisegeber und einen Franchisenehmer. Der Franchisegeber hat eine in der Regel bereits gut laufende Geschäftsidee, die der Franchisenehmer "übernimmt" und unter den Vorgaben des Franchisegebers ein weitesgehend identisches, eigenes Geschäft an einem anderen Ort aufbaut. Besonders gängig ist diese Methode in der Systemgastronomie.

Für den Franchisenehmer besteht kein hohes Risiko, da der Erfolg des Unternehmens meist schon zu erkennen und zu verfolgen ist, sodass man von der Bekanntheit und dem Ruf profitiert. Der Franchisegeber geht allerdings das Risiko ein, dass sich durch Fehltritte der Franchisenehmer ein schlechter Ruf auf das Gesamtkonzept auswirkt.

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