Nur gut jeder Zweite bekommt Weihnachtsgeld Viele Unternehmen in der Region halten an Sonderzahlung fest

BONN · Einzelhandelsverband: "Wichtige Stütze im Weihnachtsgeschäft": Wer Weihnachtsgeld erhält, kann sich glücklich schätzen. Denn nur 54 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland dürfen sich regelmäßig auf den festlichen Geldsegen freuen. Rund 15 Prozent bekommen eine Gewinnbeteiligung und 19 Prozent sonstige Sonderzahlungen.

 Zu Weihnachten Extra-Geld vom Chef: Davon kann mancher nur träumen.

Zu Weihnachten Extra-Geld vom Chef: Davon kann mancher nur träumen.

Foto: dpa

Das ist das Ergebnis einer am Montag veröffentlichten Online-Umfrage des gewerkschaftsnahen WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung unter rund 10.100 Beschäftigten.

Demnach sind die Chancen, Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt, und auch die Höhe der Zahlungen variiert stark. Westdeutsche, männliche Vollzeitbeschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, dürfen sich besonders häufig über die Sonderzahlung zum Weihnachtsfest freuen.

Für alle anderen sieht es oft schlechter aus. Für den Einzelhandel in der Region sei die Sonderzahlung eine starke Stütze des Weihnachtsgeschäfts, sagte Uwe Stephan, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands Bonn Rhein-Sieg.

Die GfK-Konsumforscher aus Nürnberg gehen davon aus, dass ein großer Teil der Sonderzahlungen in Geschenke, Urlaubsreisen oder auch in den feierlichen Rahmen des Weihnachtsfestes geht. Weihnachtsgeld wird üblicherweise im November gezahlt.

Viele große Unternehmen der Region bescheren weiterhin ihre Mitarbeiter vor Weihnachten. "Unsere Tarifbeschäftigten erhalten im November Weihnachtsgeld in Höhe von 95 Prozent eines Monatsgehalts", sagt Enno Urbeinz, Sprecher des Siegburger Druckfarbenherstellers Siegwerk.

Auch bei den Ford-Werken, die derzeit rund 17.300 Mitarbeiter am Standort Köln beschäftigen, hält man an der Tradition fest. "Wir zahlen unseren Mitarbeitern eine Weihnachtsgratifikation. In den ersten drei Jahren ist sie gestaffelt und liegt zwischen 25 und 55 Prozent eines Monatsgehalts, danach bei 55 Prozent", erklärt Unternehmenssprecherin Ragah Kamel.

Ebenso erhalten alle 2300 Beschäftigten der Stadtwerke Bonn die Sonderzahlung. "Selbstverständlich zahlen wir wie immer Weihnachtsgeld nach Tarif", teilte eine Unternehmenssprecherin am Montag auf Anfrage mit.

In Tarifverträgen wird Weihnachtsgeld meist unabhängig vom Urlaubsgeld gezahlt. Ein besonders üppiges Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatsgehalts gibt es unter anderem im Bankgewerbe, in der Druck- und in der Süßwarenindustrie. Auch Mitarbeiter der Deutschen Bahn erhalten ein dreizehntes Monatsgehalt. Angestellten und Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe in NRW steht nach einjähriger Betriebszugehörigkeit tarifliches Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatseinkommens zu.

Ein Fixum von 434 Euro gibt es beispielsweise im nordrhein-westfälischen Groß- und Außenhandelsgewerbe. Beschäftige im öffentlichen Dienst erhalten im Tarifgebiet West eine Jahressonderzahlung zwischen 60 und 90 Prozent eines Monatsgehalts.

Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld

Arbeitnehmer haben generell keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. "Wer unsicher ist, ob ihm das Extra-Geld zusteht, wirft am besten einen Blick in den Arbeitsvertrag", rät Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Enthält der hierzu keine Regelungen, können Arbeitnehmer in den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarungen schauen. Auch dort können Ansprüche auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld stehen. Ist das nicht der Fall, gehen sie in der Regel leer aus.

Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld ohne vertragliche Festlegung, muss er alle Mitarbeiter gleich behandeln. Es ist unzulässig, dass die Mehrheit der Kollegen Weihnachtsgeld bekommt und einige wenige nicht. Steht Arbeitnehmern die Extrazahlung zu, haben Mitarbeiter in Teilzeit anteilsmäßig genauso Anspruch darauf wie jene in Vollzeit, erklärt Meier. (dpa)

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