Bundeskartellamt Kronzeugen führen zu Rekordbußen

BONN · Mehr als die Hälfte aller Kartelle, die das Bundeskartellamt untersucht, fliegen auf, weil einer der Beteiligten auspackt. Die Bonner Wettbewerbshüter können diesen Kronzeugen, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen.

 Frisch gezapft, doch oft zu teuer bezahlt: Beim Bier deckte die Bonner Behörde ein Kartell auf.

Frisch gezapft, doch oft zu teuer bezahlt: Beim Bier deckte die Bonner Behörde ein Kartell auf.

Foto: dpa

"Das ist eines unserer wichtigsten Instrumente", betonte am Dienstag Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bei der Vorlage des Jahresberichtes seiner Behörde. Und es ist erfolgreich: 2013 hat das Bundeskartellamt in insgesamt zwölf abgeschlossenen Kartellverfahren rund 240 Millionen Euro Bußgelder verhängt.

Darunter waren Verfahren im Bahnschienen-Privatmarkt, bei Konsumgütern, Drogerieartikeln, Mühlen und Süßwaren. In 17 Fällen fanden Durchsuchungen in 73 Objekten statt, dabei wurden 1330 Ordner und Datenträger mit 18 Terabyte beschlagnahmt.

"Im laufenden Jahr haben wir mit dem Bier- und dem Zucker-Kartell bereits zwei überdurchschnittlich große Kartellverfahren abgeschlossen", erläuterte Mundt. Zwei weitere große Verfahren will die Behörde in diesem Jahr noch zum Abschluss bringen. Das Verfahren gegen das mutmaßliche Wurst-Kartell zahlreicher deutscher Fleischverarbeiter werde bereits in Kürze beendet. Außerdem will die Behörde ihre Ermittlungen im Lebensmittelhandel wegen des Verdachts von Absprachen über den Ladenverkaufspreis verschiedenster Produkte zwischen Herstellern und Händlern abschließen.

Die beiden umfangreichen Verfahren könnten dazu führen, dass das Kartellamt in diesem Jahr Bußgelder in Rekordhöhe verhängt. Bis Anfang Juli seien bereits Strafen im Umfang von 635 Millionen Euro ausgesprochen worden. Bisher galt das Jahr 2003 mit Strafen von rund 660 Millionen Euro gegen Firmen aus der Zementindustrie als Rekordjahr. Davon wurden aber nur gut 400 Millionen rechtskräftig.

Beschränkungen des Wettbewerbs im Internet sind für die Bonner Wettbewerbshüter ein Themenfeld, das an Bedeutung zunimmt. "Es geht uns nicht darum, den Internethandel zu fördern oder herauszustellen", betonte Mundt. Wichtig sei der Behörde, auch kleineren Händlern die Marktchancen zu erhalten. Wenn beispielsweise ein örtliches Sportgeschäft beschließe, als zweites Standbein einen Onlinehandel aufzumachen, dann dürften Markenhersteller nicht mit Lieferstopp drohen.

"Selbstverständlich können Hersteller für einen qualitativ ansprechenden Vertrieb ihrer Produkte Sorge tragen", sagte Mundt. Aber genauso wichtig sei es, dass der Vertriebskanal Internet offenbleibe, damit gerade kleine und mittlere Händler dort ihre Wettbewerbschance hätten.

Als Erfolg für die Verbraucher wertete Mundt die Einrichtung der Markttransparenzstelle Kraftstoffe. "Nutzen Sie es einfach, sparen Sie einfach", sagte er. Er sehe nicht, wie es gelegentlich von Experten befürchtet wird, dass unter der Markttransparenzstelle die mittelständischen Tankstellen besonders litten. Sie gehörten häufig zu den günstigeren Anbietern. "Der Blick auf die App lohnt sich", sagte Mundt.

Er verglich am Dienstag das Wettbewerbsrecht mit der Fußball-Weltmeisterschaft: "Man stelle sich die WM in Brasilien ohne Schiedsrichter vor. So ähnlich wäre das mit der freien Wirtschaft, wenn es keine Kartellgesetze und keine Wettbewerbsbehörden gäbe."

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