Markenstreit zwischen Haribo und Lindt Freundliches Grinsen und rote Schleife

BONN · Der Markenstreit zwischen Haribo und Lindt um den goldenen Bären gilt unter Juristen als besonders kniffliger Fall. Bis zum 18. Dezember will das Landgericht Köln nach eigenen Angaben entscheiden, wie viel Konkurrenz der Haribo-Goldbär neben sich dulden muss.

Die beiden Bären könnten Brüder sein: goldfarben, pummelig, ein freundliches Comic-Grinsen im Gesicht und um den Hals eine rote Schleife. Nur: Der Goldbär, der auf den Gummibärchen-Packungen prangt, stammt aus dem Hause Haribo, sein Schoko-Pendant von der Schweizer Firma Lindt Sprüngli.

Für die Bonner Fruchtgummi-Spezialisten ein Ärgernis: "Die Leute kennen den Goldhasen von Lindt, einen ähnlichen Bären bezeichnen sie dann eben als Goldbär", erklärt Haribo-Sprecher Marco Alfter. "Dagegen müssen wir uns wehren."

Bis zum 18. Dezember will das Landgericht Köln nach eigenen Angaben entscheiden, wie viel Konkurrenz der Haribo-Goldbär neben sich dulden muss. Unter Experten gilt der Fall als richtungsweisend. Zum ersten Mal müsse die Justiz entscheiden, ob eine Form (der Schoko-Bär von Lindt) die Rechte einer außerordentlich bekannten Bild- und Wortmarke (der Goldbär mit Schleife auf den Haribo-Packungen) verletzt.

"Das ist eine knifflige Entscheidung, die sich durch einige Instanzen ziehen könnte", sagt der auf Markenrecht spezialisierte Kölner Anwalt Stefan Maaßen aus der Kanzlei Loschelder. Er kennt die erbitterten Streitigkeiten in der Lebensmittelindustrie, wenn es um den Schutz bekannter Produkte geht. "Oft werden selbst die kleinsten Ähnlichkeiten gerichtlich verfolgt, um die Marke nicht zu verwässern", sagt der Experte.

Dazu komme ein starker Konkurrenzdruck in der Branche: "Da wird dem Wettbewerber auch gerne mal eins ausgewischt", weiß der Jurist. Den Unterschied zwischen Schokolade und Fruchtgummi wertet er im Goldbär-Fall als wenig maßgeblich. "Beides steht im Süßigkeitenregal und konkurriert um Kunden."

Alexander Dröge, Rechtsexperte beim Deutschen Markenverband verweist auf den hohen Werbeaufwand, mit dem die Industrie die Stellung ihrer Produkte sichern will. "Kein Wunder, dass sowohl Haribo als auch Lindt ihre Produkte schützen wollen", sagt er. Formen könnten dabei gerade bei Lebensmitteln eine wichtige Rolle spielen.

"Sie sind im Bewusstsein der Verbraucher oft tief verankert." Aber auch wegen Bezeichnungen streiten sich Markenhersteller immer wieder erbittert. So ist der italienische Konzern Ferrero ("Kinder Schokolade") 2007 mit dem Versuch gescheitert, Haribo das Wort "Kinder" in seiner Süßigkeitensorte "Kinder Kram" zu verbieten.

Auch der nun als Bärchen-Nachahmer beschuldigte Lindt-Konzern zeigt sich gegenüber Konkurrenten seines "Goldhasen" in der Regel äußerst empfindlich. In Österreich ließ er einer kleinen Konditorei erfolgreich gerichtlich untersagen, ihre Schokohasen in Goldfolie zu verpacken.

Auch Haribo geht mit fremden Entwicklungen teils wenig zimperlich um. Nach langem Rechtsstreit setzte die Bonner vor Gericht gegen Erz-Konkurrenten Katjes durch, ebenfalls eine Produkt unter dem Namen "Yoghurt Gums" verkaufen zu dürfen. Haribo hatte erfolgreich argumentiert, die Bezeichnung sei kein Markenname sondern erkläre dem Verbraucher lediglich die Inhalte.

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