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Schiffsfonds für Schwerstbehinderte
Die Postbank wird von Vertriebssünden eingeholt
Von Julian Stech
BONN. Helga S. (Name geändert) ist seit Jahren schwerst gehbehindert. Sie lebt von einer kleinen Rente von 1130 Euro. Als ihre Ehe geschieden wird, erhält die 58-Jährige einen hohen Zugewinnausgleich. Im Jahr 2008 liegen auf einmal 152 000 Euro auf ihrem Sparkonto. Wie anlegen? Die in Finanzdingen unerfahrene Frau wendet sich an den Berater der Postbank. Der verkauft ihr zwei Immobilien- und einen Schiffsfonds.
Heute, vier Jahre später, hat Helga S. ihr Geld größtenteils verloren. Die Immobilienfonds wurden geschlossen, der Schiffsfonds musste saniert werden. Die Düsseldorfer Kanzlei mzs, die Helga S. vertritt, hat Schadenersatzklagen unter anderem wegen Falschberatung erhoben. "Meine Mandantin weiß angesichts ihrer Gehbehinderung nicht, wie sie zum Termin bei Gericht nach Hannover kommen soll", sagt ihr Rechtsanwalt Thomas Meschede.
Es sind Fälle wie Helga S, von denen die Postbank jetzt eingeholt wird. Rechtsanwälte quer durch die Republik berichten von ähnlichen Beispielen. Wie der 85-Jährigen, dem eine Schiffsbeteiligung mit Laufzeit bis 2026 verkauft wurde.
Die Postbank spricht von Einzelfällen, die Kanzleien sehen eine Prozesslawine und einen Milliardenschaden. Wie gefährlich die Vertriebssünden der Postbank aus den Jahren 2004 bis 2009 dem Institut noch werden können, entscheiden vor allem die Gerichte. Was war tatsächlich Falschberatung, was ist vielleicht ohnehin schon verjährt?
Auffällig ist, dass in jüngster Zeit mehrere Banken auch in der Region von ihren Verkaufsmethoden eingeholt werden. Kunden der Sparkasse KölnBonn verloren viel Geld mit hochriskanten Währungswetten. Dass offenbar nicht alles einwandfrei war, haben die Institute indirekt längst eingestanden: Die Produkte werden nicht mehr verkauft, die Postbank hat ihre Vermögensberatung sogar komplett eingestampft.
Artikel vom 23.11.2012
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