Tipps zum Schutz vor EC- und Kreditkartenmissbrauch Die Geheimnummer gehört nur in den Kopf

BONN · Wenn der Geldbeutel oder direkt die ganze Handtasche gestohlen wurde, dann sollte man sich nicht nur um das entwendete Bargeld sorgen. Denn viele Täter schaffen es auch, mit der EC-Karte ihres Opfers am Automaten Geld von dessen Konto abzuheben.

 Gestohlene Kreditkarten sollte man sofort sperren lassen.

Gestohlene Kreditkarten sollte man sofort sperren lassen.

Foto: dpa-tmn

Dafür müssen sie die Karte noch nicht einmal aufwendig knacken. Denn egal, ob in der Schlange an der Supermarktkasse oder vorm Bankautomaten: Der Hintermann könnte die Geheimnummer mitlesen, indem er einem einfach über die Schulter lugt. Wenn der Täter die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) kennt und die Bankkarte stiehlt, kann er damit problemlos Geld abheben und einkaufen gehen. In manchen Läden muss noch nicht einmal die PIN ins Kartenlesegerät eingetippt werden, wenn man mit Karte bezahlen will.

"Die PIN gehört nur in den Kopf!"

Die Täter spähen die PIN aber nicht nur aus - manche machten es ihnen oft auch viel zu einfach, wie die Polizei Bonn feststellt. Denn viele tragen ihre Geheimnummer auf Zettel geschrieben in der Handtasche oder gar im Portemonnaie bei sich. "Die PIN gehört nur in den Kopf", sagt Frank Piontek, Sprecher der Polizei Bonn.

Er rät auch davon ab, sie im Handy, beispielsweise im Nummernverzeichnis, abzuspeichern. Der Bankenverband weist darauf hin, dass man bei vielen Banken eine eigene Geheimnummer erstellen kann. Außerdem rät Piontek, dass man beim Nutzen der Karte darauf achten sollte, mit einer Hand das Zahlenfeld während des Eintippens abzudecken.

Diskretionsabstand fordern

Wenn andere Kunden einem dabei zu nahe kommen, solle man Diskretionsabstand einfordern. Man dürfe sich beim Geld abheben auch niemals ablenken und zum Beispiel nach dem Weg fragen lassen.

Julia Topar, Sprecherin des Bankenverbandes, hat auch schon erlebt, dass eine Mutter ihrem Kind die Geheimnummer an der Kasse laut diktiert hat. Wie die PIN auf dem Zettel im Geldbeutel sei so ein Verhalten grob fahrlässig, erklärt sie. Wenn Täter die Geheimnummer also kennen und Geld abheben, haftet die Bank nicht, sondern der Karteninhaber.

Haftung von Kartenmissbrauch auf 150 Euro beschränkt

Bei Kreditkarten-Missbrauch ist die Haftung des Inhabers gesetzlich auf 150 Euro beschränkt - wenn er sich nicht grob fahrlässig verhalten hat. Auf Kreditkarten stehen alle Daten, die Betrüger brauchen, um online oder mit Unterschrift statt PIN im Geschäft einzukaufen. Sobald man merkt, dass EC- oder Kreditkarte verschwunden sind, sollte man sie sperren lassen, um weiteren Missbrauch zu verhindern.

Die Sperr-Notrufnummer (0049) 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar und innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

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